Hauptversammlung der november AG am 30.12.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns
für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2006 bis zum 31. Dezember 2006, des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2006 bis
zum 31. Dezember 2006 und des erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2007 bis zum 02. Mai 2007, des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2007 bis zum 02. Mai
2007 und des erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 3
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns
für das Geschäftsjahr vom 03. Mai 2007 bis zum 31. Dezember 2007, des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 03. Mai 2007 bis zum
31. Dezember 2007 und des erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2006 bis zum 31. Dezember 2006
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft wurde in 2006 nicht voran gebracht, vielmehr hielt der
stetige Verfall des Geschäftes und damit auch des Aktienkurses an. Die
Gesellschaft musste zwischenzeitlich sogar in die Insolvenz geschickt
werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2006 bis zum 31. Dezember 2006
Ablehnung
Begründung: Die Kontrollfunktion wurde nicht ordnungsgemäß ausgeübt, sonst hätte es
nicht zu der desaströsen Entwicklung kommen dürfen. Die November AG wurde in
2006 bereits zum Spielball verschiedenster Interessen (BioMed).
TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2007 bis zum 02. Mai 2007
Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen wurde nicht voran gebracht. Stattdessen wurde sogar die IBL Einbringung per Sacheinlage beschlossen, welche, wie sich im weiteren
Verlauf feststellte, keinen Wert hatte.
TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2007 bis zum 02. Mai 2007
Ablehnung
Begründung: Vgl. TOP 5.
TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr vom 03. Mai 2007 bis zum 31. Dezember 2007
Ablehnung
Begründung: Es wurde wieder nichts gegen den Verfall des Unternehmens unternommen. Es tauchten erneut Liquiditätsprobleme auf.
TOP 9
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr vom 03. Mai 2007 bis zum 31. Dezember 2007
Ablehnung
Begründung: Vgl. TOP 5.
TOP 10
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2008 sowie des Abschlussprüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts
Ablehnung
Begründung: Rödl&Partner hat das Wertgutachten für die IBL erstellt. Dieses hatte einen total falschen Unternehmenswert für die IBL berechnet, was zur Folge hatte,
dass die November AG in 2007 den Wert der IBL komplett abschreiben musste.
TOP 11
Neuwahlen des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es liegen keine Bedenken gegen die Qualifikation der vorgeschlagenen
Kandidaten vor.
TOP 12
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, die
Schaffung eines bedingten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die Erfolgsziele sind für solch einen marktengen Wert wie die November AG zu gering. Es stellt sich generell die Frag, warum die Aktionäre der
Gesellschaft Aktienoptionen genehmigen sollen, nachdem in den letzten Jahren
fast das komplette Aktionärsvermögen vernichtet worden ist. Ein solcher wäre
wohl erst dann angemessen, wenn sich die Gesellschaft wieder auf dem
richtigen Weg befinden würde. Dieser ist leider noch nicht absehbar.
TOP 13
Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft nach München und
entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Sitzverlegung. Erfurt ist schon lange nicht mehr
\"der Mittelpunkt\" der Gesellschaft.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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