a.o.Hauptversammlung der TFG Capital Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
am 22.12.2008 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. März 2007 über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen F. Michael Stallmann, Jürgen Leschke, TFG Venture Capital AG i.L., Heinrich Fischer, Ralf Hofmeister und J.-Wolfgang Posselt sowie (ii) Zustimmung und Beauftragung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Abschluss eines Vergleichs
zwischen der Gesellschaft einerseits und andererseits F. Michael Stallmann, Jürgen Leschke, TFG Venture Capital AG i.L., Heinrich Fischer, Ralf Hofmeister, J.-Wolfgang Posselt, Dr. Michael Tigges, Xaver Zimmerer, Andrea Lengeling, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP sowie JL Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG
Ablehnung
Begründung: Ein Vergleich und eine Vergleichssumme von 4 Mio. ist grundsätzlich sehr positiv. Unklar ist jedoch, warum andere Personen als die Beklagten in den Vergleich einbezogen wurden, ohne eine Zahlung leisten zu müssen. Hier fehlt die Gegenleistung. Weiterhin ist das Zustandekommen des Vergleichsbetrages unklar. Hier wäre mindestens ein notarielles Vermögensverzeichnis von den Beklagten einzufordern, was den Aktionären Auskunft über deren Leistungsfähigkeit gibt. Der Vergleichsbetrag ist damit nicht objektiviert! - Die Aussichten der Klage wurden bei Einreichung positiv beurteilt. Sie sind weiterhin Chancen reich. Anderenfalls würden die Beklagten nicht einem Vergleich in dieser großen Höhe zustimmen.
TOP 2
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Die Aktie notiert unter Buchwert. Ein Aktienrückkauf stellt eine mögliche - wenn auch für eine Beteiligungsgesellschaft untypische - Mittelverwendungsalternative dar. Der Bezugsrechtsausschluss ist gesetzlich möglich.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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