Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 18. Dezember 2008 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2007/2008, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2007/2008, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007/2008
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Ausschüttung von 0,12 € je Aktie bei einem Ergebnis von 0,14 € je Aktie wird die SdK-Forderung nach etwa hälftiger Auskehrung des Konzernjahresüberschusses mehr als erfüllt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und Umsatz, Ergebnis und operativen Cashflow signifikant erhöht. Nachfragebedarf besteht hinsichtlich des Unternehmenserwerbs spot-media AG.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion gerecht geworden und hat den Vorstand in strategischen Fragen (Unternehmenserwerb spot-media AG) richtig beraten. Bei Letzterem besteht allerdings noch Klärungsbedarf.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Der bisherige Aufsichtsrat hat erfolgreich gearbeitet und kann daher wiedergewählt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
Ablehnung
Begründung: Angesichts der fragwürdigen Rolle der BDO bei der Thielert AG lehnt die SdK die Bestellung der BDO zum Abschlussprüfer bei SinnerSchrader ab.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die Erneuerung des Genehmigten Kapitals ist an sich unproblematisch. Die SdK lehnt allerdings einen Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Umfang von etwa 50% des jeweiligen Grundkapitals ab. In so einem Fall wäre eine Höchstgrenze von etwa 25% maximal tragbar, größere Sacheinlagen sollten nach Auffassung der SdK über die Tagesordnung einer außerordentlichen Hauptversammlung abgewickelt werden.
TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: In Anbetracht des verantwortungsvollen Umgangs mit diesem Instrument in der jüngeren Vergangenheit kann die vorgeschlagene Ermächtigung erteilt werden.
TOP 9
Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und der spot-media Aktiengesellschaft
Zustimmung
Begründung: Der Vertrag mit der 100%igen Tochter ist aus organisatorischen und steuerlichen Gründen sinnvoll.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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