Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.12.08



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der EOP Biodiesel AG am 16.12.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die EOP Biodiesel Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2008, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft operiert in einem sehr schwierigen Marktumfeld mit unsicheren und wechselnden politischen Rahmenbedingungen. Nach einigen Umstrukturierungen besteht die Hoffnung, dass sich EOP Biodiesel unter diesen Bedingungen stabilisieren wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat soweit erkennbar seine Aufsichtspflichten erfüllt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl sprechen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 6 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung erfolgt unter dem Gesichtspunkt, dass die Gesellschaft doch noch kurzfristig Kapital benötigt, sollten sich die politischen Rahmenbedingungen noch einmal verschlechtern.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstands der EOP Biodiesel Aktiengesellschaft und Schaffung eines bedingten Kapitals nebst entsprechender Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der Aktienoptionsplan ist grundsätzlich abzulehnen, da die Optionsbedingungen vorsehen, dass ein Barausgleich gezahlt werden kann, statt der Lieferung einer Stückaktie gegen Zahlung des Ausübungspreises. Grundsätzlich positiv ist aber zu bewerten, dass die Gesellschaft die Ausübbarkeit der Optionen nicht nur an ein Kursziel der Aktie, sondern auch zum Teil an ein ergebnisabhängiges Erfolgsziel koppelt.

TOP 7
Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrates und Änderung von § 11 Abs. 1 und 2 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die Einfügung einer variablen Komponente zur AR-Vergütung ist grundsätzlich abzulehnen, damit die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats nicht gefährdet wird.
Zustimmung könnte deshalb nur für eine maßvolle Erhöhung der festen Bezüge, insbesondere für den AR-Vorsitzenden, erfolgen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.