Hauptversammlung der MWG-Biotech AG am 22. Oktober 2008 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Noch offen
Begründung: Ausgehend vom beschlossenen Vertagungsantrag der Großaktionärin Eurofins auf der Hauptversammlung vom 06. August 2008 ist für die SdK nach wie vor unklar, ob überhaupt ein verwendungsfähiger Bilanzgewinn vorliegt. Dieses wird auf der Hauptversammlung zu klären sein.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Wie in den Vorjahren hat sich das operative Geschäft mit der Unterstützung durch die Großaktionärin Eurofins positiv entwickelt. Ungeachtet dessen hat der Vorstand seine auf diversen Ebenen gegen die Interessen des Streubesitzes und zugunsten der Großaktionärin Eurofins ausgerichtete Betätigung fortgesetzt. Hinzu kommen Verstöße gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie die Satzung der AG.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat, der durch die Großaktionärin beherrscht wird, wird ausschließlich im Interesse von Eurofins tätig. Die unter TOP 3 beklagten Gesetzes- und Satzungsverstöße muss sich der Aufsichtsrat, analog zu den Vorjahren, mindestens zurechnen lassen, wenngleich die SdK davon ausgeht, dass diese sogar auf Veranlassung der Herren Dr. Martin bzw. Dr. Weber erfolgten bzw. erfolgen. Ob speziell Herr Dr. Martin seine Aufgabe als Aufsichtsratsmitglied gemäß Gesetz und Satzung auch wahrgenommen hat, ist für die SdK nicht zu klären. Bei den letzten Hauptversammlungen war Herr Dr. Martin weder anwesend noch ansprechbar.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung: Aufgrund der fast schon „intimen“ Verflechtung zwischen Abschlussprüfer und Großaktionärin kann keine unabhängige Prüfung der MWG-Biotech AG durch die MDS Möhrle GmbH erwartet werden. Der „Haus- und Hofwirtschaftsprüfer“ der Eurofins genießt nach wie vor nicht das Vertrauen der SdK.
TOP 6
Aufsichtsratswahl
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich sind für die SdK Aufsichtsratskandidaten der Großaktionärin nicht wählbar, da diese nach den Erfahrungen der Vergangenheit ausschließlich im Interesse der Eurofins und nicht der Gesellschaft und der freien MWG-Aktionäre handeln.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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