Hauptversammlung der 1ST RED AG am 28.08.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 sowie des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007
mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem erläuternden Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie Ausblick auf das
laufende Geschäftsjahr.
keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Es ist ein brauchbares Ergebnis in 2007 erwirtschaftet worden, auch wenn es deutlich schwächer als im Vorjahr ist. Die vorgeschlagene Dividende von 15 Cent entspricht fast 90% des Gewinns. Trotzdem ist die vorgesehene Ausschüttung vertretbar und sinnvoll im Rahmen einer kontinuierlichen Dividendenpolitik.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein brauchbares Ergebnis in 2007 erwirtschaftet und ausserdem scheint er das Unternehmen auf der Basis einer mittelfristigen Zielplanung gut aufgestellt zu haben.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand - in 9 Sitzungen -offensichtlich ausreichend kontrolliert und angemessen beraten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des bisherigen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über den Verzicht auf die Offenlegung der Vergütung
einzelner Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Die individualisierte Offenlegung von Vorstandsvergütungen ist ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers wie auch der SdK zur Förderung der Aktienkultur und Aktionärsdemokratie.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des
Grundkapitals (Genehmigtes Kapital) – mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre nach § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz – und
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung des Grundkapitals ist erforderlich, um - wie geplant - den Bestand an gemanagten Immobilien auf einen wert von ca. 1 Mrd € erhöhen zu können. Der teilweise Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von § 186 AktG ist dabei hinnehmbar.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsbestimmungen zur
Versammlungsleitung (§ 20 der Satzung)
Ablehnung
Begründung: Neben der Festlegung der Versammlungsleitung durch den AR-Vorsitzenden (a)ist auch die Möglichkeit der Einschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre vorgesehen (b). Diese Einschränkung von Aktionärsrechten ist nicht interessengerecht. Daher wird der TOP 8 insgesamt abzulehnen sein.
TOP 9
Sonstiges
Es werden keine konkreten Beschlussvorschläge angekündigt. Wir gehen daher davon aus, dass der TOP nur informellen Zwecken dient, eine Abstimmung somit nicht erforderlich ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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