Hauptversammlung der evotec AG am 28.08.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der Evotec AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung, jedoch Abhängig von den Antworten auf unsere Fragen im Rahmen der HV
Begründung: Der Vorstand hat das Überleben der Gesellschaft für die nächste Zeit sichergestellt. Die Risiken eines Biotech-Investments, u.a der hohe Kapitalbedarf, bleiben jedoch bestehen, aber auch die Chance, doch einmal ein Produkt aus der Produktpipeline der evotec zur Produktionsreife (Zulassung) zu führen. Die zahlreichen Ankündigungen der letzten Jahre diesbezüglich werden wir auf der Hauptversammlung kritisch hinterfragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der AR hat seine satzungsgemäßen Aufgaben augenscheinlich einfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Es spricht im Moment nichts dagegen, die KPMG als AP zu wählen
TOP 5
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die neuen AR-Mitglieder repräsentieren den neuen Großaktionär – und außerdem Fachwissen, dass der evotec sicher zugute kommen wird.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2008)
Zustimmung
evotec braucht dringend die Möglichkeit, weiter frisches Kapital zuführen zu können – und mit 20% bleibt man sogar unter den sonst üblichen und zu kritisierenden 50%.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Zustimmung
Die verbrauchten Optionen werden aufgefüllt
TOP 8
Satzungsänderung zu § 14 Leitung der Hauptversammlung
Zustimmung
insbesondere da der zukünftige AR-Vorsitzende englischsprachig sein wird, erscheint es sinnvoll, einem anderen den Vorsitz zu ermöglichen.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung
die Optionen sollen mit eigenen Aktien bedient werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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