Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.08.08



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Hauptversammlung der Conergy AG am 28.08.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Conergy AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, der Lageberichte für die Conergy AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2007 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Einzelentlastung, differenziert
Begründung: Aus Sicht der SdK gibt es bis dato keine Anhaltspunkte, die eine Vertagung der Entlastung der Herren Rüter, Piossek, Krane, Stassen, Langen und Edelmann als angemessen erscheinen lassen. Sie sind für das Scheitern der 50/50/08-Strategie genauso verantwortlich wie für die infolge des operativen Desasters vonstatten gegangene Kapitalvernichtung und können nicht entlastet werden.
Eine Entlastung der Herren Ammer, Dr. Spiekerkötter, Dinandt und von Schmeling-Diringshofen ist hingegen vertretbar, da sie erst in der Restrukturierungssituation in den Vorstand eingetreten sind und ab November 2007 „Aufräumarbeiten“ bei Conergy übernommen haben.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Einzelentlastung, noch offen
Begründung: Der vorgeschlagenen Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats kann derzeit nicht zugestimmt werden, da der SdK das in dieser Hinsicht mehr als relevante Sonderprüfungsgutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht vorliegt. Eine Zuweisung individueller Verantwortung für die unter TOP 2 angesprochene strategisch-operative Katastrophe ist daher, was den Aufsichtsrat betrifft, momentan nicht sachgerecht möglich.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes

Zustimmung
Begründung: Der SdK ist nichts bekannt, was gegen eine Wahl von Herrn Jetter sprechen würde.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Einwände.

TOP 6
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, Ausschluss des Bezugsrechts für einen Spitzenbetrag und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Zur vorgeschlagenen Barkapitalerhöhung gibt es angesichts von Bilanzstruktur und Verschuldungssituation (Halbjahresfinanzbericht) keine Alternative. Die Parameter der Barkapitalerhöhung, insbesondere die genannte Größenordnung des Kapitalbedarfs sowie der Umfang von Festbezugserklärungen, werden allerdings noch genauer zu hinterfragen sein.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausübung des bestehenden genehmigten Kapitals im Rahmen von Barkapitalerhöhungen bei börsenpreisnaher Ausgabe der neuen Aktien und die Änderung von § 5.3 Satz 4 und Satz 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2007)

Zustimmung
Begründung: Nach der jüngsten Ausnutzung dieses Instrumentes wird die Gesellschaft durch diese Beschlussvorlage wieder in die Lage versetzt, gemäß § 186 AktG Barkapitalerhöhungen im Umfang von 10% des bei Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts vorzunehmen. Das muss hingenommen werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.