Hauptversammlung der Windsor AG am 21.08.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. <
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2006 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006, sowie
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2006
Zustimmung
Begründung: Die GCI hat als Großaktionär auf der o.a. Hauptversammlung am 01.02.2008 gegen die Auszahlung einer Dividende gestimmt. Die SdK hält aber die Auszahlung einer Dividende nach wie vor für gerechtfertigt. Es ist zwar verständlich, dass die Gesellschaft deshalb den Vorschlag macht, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, solange die Lage bei der GCI unklar ist. Die SdK wird deshalb aber nur dem Vortrag von 2006 zustimmen und den Vortrag für 2007 ablehnen, da die Ergebnisse eine Ausschüttung durchaus zulassen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2007
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 2
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse sind durchaus zufriedenstellend. Es gibt deshalb keine Probleme bei der Entlastung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Die SdK beabsichtigt, gegen die Entlastung der Herren Wenner, Schaetze und Dr. Wahl zu stimmen, da diese durch ihren Fehler bei der Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses für 2006 der Gesellschaft geschadet haben.
Die neuen Aufsichtsräte Dr. Feldhahn, Herr Pfeffer und Frau Prof. Dr. Dr. Meck können ohne Probleme entlastet werden, da sie erst im Dezember 2007 in den Aufsichtsrat berufen wurden.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die Wiederwahl ist ohne Probleme möglich.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung : Die Gesellschaft hat ausreichend Liquidität. Ein begrenzter Aktienrückkauf wäre also durchaus machbar. Die SdK hält allerdings den Einsatz derivativer Finanzinstrumente für nicht geeignet, da sie dem gemäß § 71 AktG verbotenen Handel in eigenen Aktien Vorschub leisten könnten.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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