Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.07.08



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG am 18.07.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007/2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich

Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Entspricht immerhin einer Quote von ca. 88,72% am Bilanzgewinn und einer Quote von ca. 52,00% am Konzernjahresüberschuss.
Geklärt werden muss aber, ob angesichts der anstehenden Kapitalmaßnahmen in exorbitantem Umfang eine Thesaurierung nicht zweckdienlicher gewesen wäre.

Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Noch offen, Tendenz zur Zustimmung!
Begründung: Zwar liegt eine Halbierung des Ergebnisses auf Konzernebene sowie eine Reduktion des Jahresüberschusses um ca. € 60,00 Mio. und damit um 30% im Vergleich zum Vorjahr vor, allerdings weist das Ergebnis eine EK-Rendite von immerhin von 14,75% nach Steuern (gemessen am EK zum 31.03.07) auf. Nimmt man den Jahresüberschuss als Rechengröße für die EK-Rendite liegt der Wert sogar bei ca. 22%.
Dies darf durchaus als erfolgreich angesehen werden.
Dennoch muss der erdrutschartige Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (fast 50% im Ergebnis auf Konzernebene) genauestens analysiert werden; es geht also um die Frage, warum der Vorstand die Gesellschaft nicht noch erfolgreicher geführt hat.
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt insofern, als trotz des erheblichen Rückganges Tantiemen bezahlt worden sind, und das obwohl die Wachstumsziele nicht erreicht worden sind.

Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Ein irgendwie geartetes Fehlverhalten vermag die SdK zur Zeit nicht zu erkennen; die Tatsache, dass der AR nichts gegen den Ergebniseinbruch getan hat, vermag nach Auffassung der SdK einen Vorwurf noch nicht einmal im Ansatz zu begründen, da der AR nicht für den Erfolg der Gesellschaft verantwortlich ist.
Der Umstand, dass die Vorschläge für die zu wählenden AR-Mitglieder nicht ausreichend begründet und mit Beurteilungsfakten unterlegt ist, sollte im Rahmen des Abstimmverhaltens zur Wahl der AR-Mitglieder sanktioniert werden, gehört im übrigen aber auch in das laufende Geschäftsjahr.

Top 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Keine aktuellen Negativa bekannt.

Top 6
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Noch offen, Tendenz zur Ablehnung!
Begründung: Zum einen fehlt es schon an den für die Willensbildung und -entschließung notwendigen Informationen über die Qualifikation der Kandidaten; zum anderen ist aber auch unklar, nach welchem Verfahren der Nominierungsausschuss potentielle Kandidaten ausmacht und somit für einen Erneuerung Sorge trägt und inzestuösem Wiederwahlverhalten vorbeugt.
Darüber hinaus fragt man sich gerade bei dem Kandidaten Dr. Brandt, wie dieser angesichts einer unübersehbaren Vielzahl an Mandaten, diese Person seine Verpflichtung bei dieser Gesellschaft noch nachkommen möchte; dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Konzernmandate handelt, denn auch diese müssen ja noch erfüllbar bleiben.

Top 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Ablehnung
Begründung: Diese Ermächtigung macht schon allein deswegen keinen Sinn, weil sich der Vorstand in den TOP 9 und 10 zu umfangreichen Kapitalmaßnahmen ermächtigen lassen will; damit diese weiteren Kapitalmaßnahmen nicht konterkariert werden, würde eine solche Ermächtigung nur Sinn machen, wenn diese Aktien zur Bezahlung von Akquisitionen oder Wandelungsrechten erworben würden.
Die Ermächtigung sieht aber auch die Abgabe über die Börse oder mittels eines Angebotes an alle Aktionäre vor, so dass diese \"Option\" die anderen Kapitalmaßnahmen nach TOP 9 und 10 deren Sinnhaftigkeit beraubt.

Top 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Ablehnung
Begründung: vgl. Ausführungen zu TOP 7. Darüber hinaus ist der Handel in eigenen Aktien, der durch die Derivate noch gefördert werden könnte, ohnehin verboten (§ 71 AktG).

Top 9
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2008/I

Ablehnung
Begründung: Ausweislich der Begründung für diesen TOP in der Tagesordnung sollte damit nur eine hoffentlich gerichtsfeste Eingrenzung des Options- und Wandelungspreises eingeführt werden; bei dieser Gelegenheit wird aber gleichsam durch die Hintertür eine Verlängerung der Laufzeit der Ermächtigung um ca. 2 Jahre in den Beschluss eingeführt. Für diese zeitliche Änderung fehlt jegliche Begründung, denn die alte Ermächtigung läuft ja noch ca. drei Jahre; insoweit liegt schon ein Berichtsmangel in Bezug auf die Laufzeitänderung der Ermächtigung vor, ungeachtet dessen, dass ein derartiges Vorgehen wohl kaum guter corporate governance entspricht.
Die SdK hält zudem den Ausschluss des Bezugrechts im Rahmen der 10%-Regel für nicht hinnehmbar.
Es ist selbstverständlich, dass mit dieser Ablehnung nicht das generelle Postulat nach der Einräumung eines Bezugsrechts bei Genussscheinen und Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungsmöglichkeit verbunden ist.

Top 10
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2008/II

Ablehnung
Begründung: Vgl. Ausführungen zu TOP 9.

Top 11
Beschlussfassung über die Aufhebung des bereits bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2006), sowie Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, und

Ablehnung
Begründung: Wer Kapitalmaßnahmen inklusive der dazu erfolgenden Berichterstattung so unsorgfältig vorbereitet respektive vorbereiten lässt, hat den Vertrauensvorschuss der HV für derartige von Vertrauen getragene Maßnahmen nicht verdient und sollte sich zurückziehen und der nächsten HV sorgfältig ausgearbeitete Kapitalmaßnahmenbeschlüsse vorlegen.

Top 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Heidelberg Consumables Holding GmbH

Noch offen, Tendenz zur Zustimmung!
Begründung: Zwar enthält erfüllt der Bericht wohl die Anforderung von § 293a Abs.1 AktG, offen bleibt jedoch, warum man überhaupt für diesen Geschäftsbereich eine von Anfang an 100%-ige Tochter gegründet hat, um dann überhaupt in die Verlegenheit eines solchen Vertrages zu kommen.

Top 13
Beschlussfassung über die Neufassung von § 20 Absatz 2 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Reiner Gesetzesvollzug von § 170 Abs.2 AktG.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.