Hauptversammlung der edding AG am 15. Juli 2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des zusammengefassten Lageberichts der edding Aktiengesellschaft und des edding Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung unter Bedenken
Begründung: Es sollen nur 36,8% des Bilanzgewinns ausgeschüttet werden und der Rest in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Daher nur Zustimmung unter Bedenken, da nach dem erfolgreichen Jahr eine etwas höhere Dividende ausgeschüttet werden könnte. Für das weitere Wachstum der Gesellschaft ist aber auch eine Eigenkapitalstärkung vertretbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand konnte eine leichte Umsatzsteigerung und wiederum ein gutes Ergebnis erwirtschaften.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten, der Überwachung und Beratung des Vorstands, nachgekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es soll die gleiche Aufsichtsratsvergütung wie im Vorjahr beschlossen werden.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Erneut steht die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH. zur Wahl als Abschlussprüferin. Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre der edding Aktiengesellschaft im Wege der Datenfernübertragung nach § 30b Abs. 3 Nr. 1 lit. a) WpHG und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Dies entspricht der allgemeinen Entwicklung der Kommunikation. Der Beschlussfassung wird daher zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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