Hauptversammlung der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft am 04.07.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2007, des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des Berichtes des Aufsichtsrates
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2006
Die erneute Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2006 ist erforderlich, da das Landgericht Hannover in einem Urteil vom 20.03.2008 den auf der ordentlichen
Hauptversammlung der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft vom 06.07.2007 gefassten Gewinnverwendungsbeschluss aus formalen Gründen für nichtig erklärt hat.
Anmerkung: Bezüglich des Geschäftsjahres 2007 scheidet ein Bilanzgewinnverwendungsbeschluss wegen des negativen Jahresergebnisses 2007, welches den bisherigen Bilanzgewinn aufgezehrt hat, aus.
Zustimmung
Begründung:Der Formfehler des letzten Jahres wird damit korrigiert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Noch offen
Begründung: Falls sich nicht doch noch herausstellen sollte, dass es beim Ausscheiden des Finanzvorstandes Unregelmäßigkeiten gab, werden wir der Entlastung zustimmen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Noch offen
Begründung: Der AR hat seine nach Gesetz und Satzung vorgegebenen Aufgaben vernünftig erfüllt.
Die unglückliche Episode mit dem nur kurzzeitig verpflichteten Finanzvorstand wirft allerdings
kein so gutes Bild auf den AR.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Es liegt nichts vor, was gegen Herrn Warneboldt als Abschlussprüfer sprechen würde.
TOP 6
Vorratsbeschlussfassung über Sitzverlegung
Zustimmung
Begründung: Der Vorratsbeschluss ist vernünftig, da die neue Hauptverwaltung bereits im August bezugsfertig sein soll.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals
Zustimmung
Begründung: Das Aktienoptionsprogramm wird aufgrund des Ausscheidens des Finanzvorstandes nicht mehr benötigt.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechtes
Zustimmung
Begründung: Der übliche Vorratsbeschluss macht bei der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft Sinn, der Kurs ist so eingebrochen, dass die Aktien wohl als Schnäppchen anzusehen sind und diese zum Zwecke der Bedienung für Mitarbeiteraktien zu benutzen, erscheint sehr sinnvoll.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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