Hauptversammlung der Hornbach Holding AG am 11.07.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Vorbemerkung
Da der Streubesitz der Hornbach Holding AG nur über stimmrechtslose Vorzugsaktien verfügt, sind die untenstehenden Abstimmungsempfehlungen lediglich als Meinungsäußerung zu sehen.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HORNBACH HOLDING
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts
des Vorstandes für die HORNBACH HOLDING Aktiengesellschaft und den Konzern,
des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008 sowie des
erläuternden Bericht s des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und §
315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2007/2008
Zustimmung Begründung: Angesichts der Expansionspläne hält die SdK den Ausschüttungsvorschlag für angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2007/2008
Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat operativ gut gearbeitet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2007/2008
Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für
die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung Begründung: Gegen den Verwaltungsvorschlag gibt es keine Bedenken.
TOP 6
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung Begründung: Die Aufsichtsratskandidaten stellen aus Perspektive der SdK eine „gute Mischung“ dar, allerdings vermisst die SdK mindestens einen Vertreter aus dem Streubesitz.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung
Zustimmung
Begründung: Durch die starke Internationalisierung wird auch die Aufsicht- und Beratungstätigkeit des Vorsitzenden und seines Stellvertreters stärker gefragt. Daher ist die Erhöhung gerechtfertigt
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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