Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.07.08



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Hauptversammlung der Teutonia Zementwerke AG am 10.07.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

VORBEMERKUNG:

Ursprünglich waren alle 132.000 Stammaktien im Besitz der Gründer-Familie Lange. Außenstehende Aktionäre hatten nur die Möglichkeit, Vorzugsaktien zu erwerben. Die jetzige Mehrheitsaktionärin HeidelbergCement AG (HC) hat in den Jahren 2004 und 2005 fast alle Stammaktien von den Mitgliedern der Familie Lange übernommen. Lediglich 403 Stammaktien (0,3%) werden von anderen Aktionären gehalten.
Außerdem ist HC zwischenzeitlich im Besitz von 75.328 Vorzugsaktien (von 85.500 = 87,8%). Zusammen verfügt HC jetzt über 95,007% aller Aktien. Das ist die Basis für den Squeeze Out-Antrag zu TOP 6.
Das u.a. Abstimmungsverhalten betrifft also nur die wenigen außenstehenden Stamm-Aktionäre. Soweit es die deutlich höhere Zahl von Vorzugsaktionären anspricht, ist es lediglich als Meinungsäußerung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu verstehen.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Es soll nur die gem. § 5 Abs. 3 der Satzung vorgesehene (Mindest-)Vorzugsdividende von 1,54 € pro Aktie ausgeschüttet werden. Das ist viel zu wenig und drückt eine aktionärsfeindliche Politik aus.
Der Gewinn pro Aktie beträgt nämlich 27,38 € (GK pro Aktie 25,60 €).Vom Bilanzgewinn von ca. 5,96 Mio. € soll damit nur ein kleiner Teilbetrag von ca. 0,335 Mio. € ausgeschüttet werden. Das ergibt eine Ausschüttungsquote von knapp 6%. Richtigerweise wäre eine Dividende von 10-15 € angemessen.
Offensichtlich soll so wenig wie möglich ausgeschüttet werden, um die Mittel im HC-Konzern zu behalten. Tatsächlich verfügt die TEUTONIA über einen Finanzmittelfonds von ca. 34 Mio. €, von dem nur ca. 14 Mio. € für Investitionen vorgesehen sind. Offensichtlich geriert sich HC hier wie ein \"räuberischer Grossaktionär\", offenbar schon im Vorgriff auf den Squeeze Out gem. TOP 6.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Ablehnung
Begründung: Der Vorstand ist offensichtlich voll in den HC-Konzern eingebunden und trägt die aktionärsfeindliche Politik von HC mit. Er hat zwar ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet, lässt die außenstehenden Aktionäre daran aber nicht zu einem angemessenen Anteil teilhaben.
Das entspricht der in den Vorjahren schon durch ein Delisting eingeleiteten Politik.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist offensichtlich der verlängerte Arm des Grossaktionärs HC im Unternehmen. Ihm ist die aktionärsfeindliche Politik des Unternehmens noch stärker als dem Vorstand anzulasten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen Ernst & Young als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Der Jahresabschluss 2007 ist offensichtlich ordnungsgemäß geprüft worden. Es gibt keine Anzeichen, dass der AP die aktionärsfeindliche Politik des Unternehmens stützt oder fördert.

TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft auf die HeidelbergCement AG gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß den §§ 327 a ff. Aktiengesetz

Ablehnung
Begründung: TEUTONIA ist sicherlich ein Unternehmen, das inzwischen zu klein geworden ist, um berechtigterweise weiterhin in der Form einer Publikums-AG geführt zu werden. Es ist jetzt mehr ein Werk (von mehreren) eines größeren Konzerns. Es gibt daher ein gewisses Verständnis für die Maßnahme, alle Aktien in der Hand von HC zu vereinen und die relativ aufwendige Weiterführung als an der Börse notiertes Unternehmen (nur die Vorzugsaktien) zu beenden.
Allerdings müssen die außenstehenden Aktionäre dafür einen fairen Preis für ihre Aktien erhalten. Das ist bei der angebotenen Barabfindung von 409,25 € pro Aktie (Stammaktie wie Vorzugsaktie) nicht der Fall.
Im Dezember 2004 und weiter in 2005 hat HC für die Stammaktien der Familie Lange 660 € gezahlt. Für die Vorzugsaktien wurde seinerzeit ein sehr niedriger Betrag von 270 € geboten. Seit Mitte 2006 läuft außerdem ein weiteres Angebot über 420 € pro Aktie (Stamm- und Vorzugsaktien).
Es ist auch kaum nachzuvollziehen, dass die Bewertungsgutachten in relativ kurzer Zeit zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen gelangt sind. Offensichtlich sind die Unternehmensplanungen zielgerichtet erstellt worden.
Der im Freiverkehr ermittelte Börsenkurs für die Vorzugsaktien beträgt ca. 495 €. Allerdings sind die Handelsvolumina sehr klein.
Der wahre Wert der Aktien - Stamm- wie Vorzugsaktien - dürfte eher von dem in 2004 für Stammaktien gebotenen Preis von 660 € abzuleiten und jetzt bei ca. 700 € einzuschätzen sein.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.