Hauptversammlung der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG am 10.07.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich.
Top 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat eine solide und zielstrebende Arbeit verrichtet. Trotz der allgemein schwierigen Lage der deutschen Flussschiffahrt konnten der Umsatz um 8,9% auf 24 Mio. Euro gesteigert werden. Der Jahresüberschuss verdoppelte sich auf 557 T €. Da noch ein Verlustvortrag von 4,6 Mio € besteht, ist die Zahlung einer Dividende nicht vorgesehen.
Top 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Die Ausführungen im AR-Bericht und die eigenen begrenzten Recherchen bestätigen die kritische Unterstützung des Vorstandes bei den Entscheidungen im operativen Geschäft des Unternehmens.
Top 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung: Die BDO ist in die Vorkommnisse bei der Thielert AG verstrickt. Es geht um den Verdacht von Bilanzmanipulationen in den Jahren 2003 bis 2005, in denen die BDO als Prüfer eingesetzt war und den Abschluss als richtig attestiert hatte. Die SdK sieht sich danach nicht in der Lage, den Einsatz der BDO bei anderen Gesellschaften zu befürworten.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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