Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.02.04



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HV der EPCOS AG am 11.02.2004

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.

Top 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Dem Vorschlag, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, wird zugestimmt.

Top 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Diesem Vorschlag wird zugestimmt, da der Vorstand im Rahmen der Umstrukturierung des Unternehmens Fortschritte erzielt hat. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass das Unternehmen weiter Nachholbedarf bei der Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit hat und deshalb im Branchenvergleich unter ungünstigen Umsatzmargen leidet.

Top 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Diesem Vorschlag wird zugestimmt. Nachteilig ist jedoch anzumerken, dass man in einer Verlustsituation zu großzügig mit der Verteilung von Aktienoptionen umgegangen ist. Auch entspricht das neue Aktienprogramm mit einer zu geringen Ausübungshürde und fehlender Anreiz zu einer Positionsverbesserung im Branchenvergleich nicht den Anforderungen.

Top 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003/2004
Dem Vorschlag, die KPMG wieder zu wählen, kann zugestimmt werden.

Top 6: Beschlussfassung über die Änderung von § 14, § 15 und § 16 der Satzung
Der erweiterten Nutzung neuer elektronischer Medien zur Vorbereitung und Abwicklung von Hauptversammlungen kann im Grundsatz zugestimmt werden. Allerdings sollte der Versammlungsleiter erklären, dass er die Vollmacht zur auszugsweisen Übertragung der HV in die Öffentlichkeit nicht als Werbung für den Vorstand einsetzt und die Generaldebatte in der Öffentlichkeit unterdrückt.

Top 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2004 I und Änderung der Satzung
. Im Interesse einer günstigen langfristigen Finanzierung des Unternehmens kann dem Vorschlag zugestimmt werden. Da die im Juli 2003 begebene Wandelanleihe aus heutiger Sicht als nicht optimal bezeichnet werden muss, ist der Vorstand daran zu erinnern, eine solche Anleihe nur bei einem befriedigenden Börsenkursniveau zu begeben.

Top 8: Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2004 und entsprechende Satzungsänderung
Der vorgeschlagenen Schaffung neuen Kapitals wird nicht zugestimmt. Einmal weil die Aktionäre erwarten können, dass zunächst einmal das vorhandene Kapital Renditen erzielt und neues Kapital vorrangig durch Gewinnrücklagen geschafft werden sollte, bevor neues Kapital fließt. Zum anderen beinhaltet der Vorschlag, dass die Aktionäre nach dem Verlust einer Wertsteigerung und nach dem Verzicht auf Dividende auch noch auf ein Bezugsrecht verzichten sollen. Beide Gründe zusammengenommen, begründen ausreichend eine Ablehnung des Vorschlags.

Top 9: Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2004 II zur Bedienung des EPCOS Aktienoptionsplans 2004, Ermächtigung zum EPCOS Aktienoptionsplan 2004, entsprechende Satzungsänderung und Beendigung des EPCOS Aktienoptionsplans 1999
Der neue Aktienoptionsplan enthält mit 15 % Börsenkurssteigerung über 7 Jahre eine zu geringe Ausübungshürde und ist nicht an ein Vergleichskriterium gebunden. Damit entspricht er nicht den Anforderungen der SdK an einen Optionsplan. Darüber hinaus entsprach die Verteilungspraxis des alten Optionsplanes mit steigenden Optionsgewährungen in Verlustjahren nicht den Interessen der Aktionäre. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Tagesordnungspunkt ab.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.