Hauptversammlung der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG am 30.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß HGB und IFRS der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts der Gesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007.
Keine Abstimmung erforderlich.
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Angesichts der vorgenommenen Akquisition und den daraus entstandenen Investitions- und Integrationskosten stimmt die SdK dem Verwaltungsvorschlag zu.
Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die MIFA AG konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2007 keinen Gewinn erwirtschaften, was die SdK analog zum Vorstand als Vorleistung für künftige Geschäftsjahre sieht. Es wurde ein Verlust in Höhe von 1,43 Mio. € erzielt. Dieser Verlust entstand insbesondere durch sehr hohe einmalige Sondereffekte in Höhe von 4,2 Mio. €, die durch die Integration der gatus233.GmbH anfielen und Investitionen von 4,8 Mio. € für Logistikoptimierung. Die Umsatzerlöse mit 105 Mio. € waren um 36,1% höher aus als im Vorjahr. Ziel in naher Zukunft sollte aber wieder die Optimierung der Profitabilität sein.
Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen nachgekommen. Die Unternehmensstrategie der Expansion erscheint auf dem doch recht Margenschwachen Fahrradmarkt sinnvoll. Zu klären bleibt, warum Herr Brüning im November 2007 aus dem Vorstand ausschied.
Top 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Es liegen keine Gründe vor, die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ? Steuerberatungsgesellschaft, Erfurt nicht zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 der MIFA AG zu wählen.
Top 6
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Zur Zeit liegen keine Informationen vor, die zu einer Ablehnung der Wahl von Herrn Peter Finkbeiner sprechen würden. Es bleibt abzuwarten, wie kompetent sich Herr Finkbeiner auf der Hauptversammlung für das Amt als Aufsichtsratmitglied erweisen wird.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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