Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.06.08



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Hauptversammlung der Solon AG für Solartechnik am 24.06.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007 sowie Vorlage und Erläuterung des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Solon ist sicherlich nach wie vor ein echtes Wachstumsunternehmen. Es ist deshalb durchaus sinnvoll, den Bilanzgewinn auch in diesem Jahr im Unternehmen zu belassen und das Geld zur Finanzierung des weiteren Wachstums zu verwenden.

Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat auch 2007 wieder sehr gute Ergebnisse vorgelegt. Der Umsatz wurde um fast 50 % gesteigert. Auch alle anderen Kennzahlen sind erfreulich gestiegen. Es gibt deshalb keine Probleme bei der Entlastung.

Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Auch hier gibt es keine Probleme bei der Entlastung auf Grund der guten Entwicklung des Unternehmens. Der AR hat seine Arbeit gemacht.

Top 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Probleme bekannt.

Top 6
Zustimmung zum Verschmelzungsplan vom 06. Mai 2008 zwischen der SOLON AG für Solartechnik und der Go Solar AG, Wien, Österreich sowie Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der SOLON SE

Zustimmung
Begründung: Die Go Solar AG befindet sich bereits zu 100 % im Besitz der Solon AG. Es spricht deshalb nichts gegen die Verschmelzung. Auch die Umwandlung in eine SE erscheint ohne Bedenken. Der sitz der Gesellschaft bleibt in Berlin.

Top 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals i.H.v. 6.265.098,00 Euro, korrespondierende Satzungsänderung sowie Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Enthaltung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt sicherlich weiteres Kapital in der Zukunft, um ihr Wachstum zu finanzieren. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für bis zu 50 % bei Sachkapitalerhöhungen ist aber zu hoch und würde zu einer großen Verwässerung der Aktionäre führen, ohne Zustimmungserfordernis. In dieser Größenordnung sollte eine HV im Einzelfall gesondert zustimmen müssen.

Top 8
Erweiterung des Stock Option Programms 2000 durch Erhöhung der Anzahl der auszugebenden Aktienoptionen, korrespondierende Änderung des Bedingten Kapitals I (künftig: Bedingtes Kapital 2000/1), korrespondierende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts dagegen auszusetzen.

Top 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des verbleibenden Bedingten Kapitals II, korrespondierende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die SdK ist damit einverstanden.

Top 10
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Millionen Euro, über die Bestätigung, Erweiterung und Neufassung des Bedingten Kapitals III (künftig: Bedingtes Kapital 2005/1) auf insgesamt bis zu 4.974.401,00 Euro, eine Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie korrespondierende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Für das weitere Wachstum der Gesellschaft braucht Solon AG neues Kapital. In der Vergangenheit hat die Gesellschaft ihre Wandelanleihen immer mit Bezugsrechts ausgegeben und auch erklärt, dies zukünftig so zu handhaben.

Top 11
Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts dagegen, die AR Mitglieder wieder zu wählen.

Top 12
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung der AR Bezüge ist bei der Größe von Solon AG inzwischen angemessen.

Top 13
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Da die Gesellschaft neues Kapital benötigt, ist es nicht sinnvoll, eigene Aktien zurückzukaufen bis zu 10 % und diese dann auch noch einziehen zu können. Diese Verwendungsmöglichkeit sollte gestrichen werden.

Top 14
Zusatzantrag

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Probleme, da die Solon Mobility GmbH bereits zu 100% im Besitz der Solon AG ist.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.