Hauptversammlung der CANCOM IT Systeme AG am 25.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
Top 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Es ist vertretbar, den Jahresüberschuss sowie den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen, um das angestrebte Wachstum durch Eigenkapitalbildung zu unterstützen.
Top 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch in 2007 konstruktiv für die Gesellschaft gearbeitet.
Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der AR ist auch in 2007 seinen Aufgaben nachgekommen.
Top 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
Top 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals 2005/II sowie Ermächtigung des Vorstands über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (2008) II und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Es sind keine juristischen und wirtschaftlichen Bedenken bekannt, die einer Zustimmung entgegenstehen.
Top 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen – bedingtes Kapital – und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Es sind keine juristischen und wirtschaftlichen Bedenken bekannt, die einer Zustimmung entgegenstehen.
Top 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Es geht um eine erforderliche formelle Anpassung der Satzung an die aktuelle gesellschaftsrechtliche Situation des Unternehmens.
Top 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagenen Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien kann zugestimmt werden. Es sind aus heutiger Sicht keine Formfehler erkennbar. Auch die wirtschaftliche Zwecksetzung scheint angemessen zu sein.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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