Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.06.08



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Hauptversammlung der Q-Cells AG am 26.06.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2007, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Q-Cells ist ein echtes Wachstumsunternehmen mit einem auch zukünftig sehr hohen Kapitalbedarf. Deswegen ist es sinnvoll, dass der Bilanzgewinn abgesehen von der kleinen Dividendenausschüttung für die Vorzugsaktien nach der Satzungslage ansonsten im Unternehmen verbleibt.

Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat auch für 2007 wieder sehr gute Zahlen vorgelegt. Der Vorstand hat das Unternehmen zum weltgrößten Hersteller von Solarzellen gemacht und weiter vorangebracht. Der Entlastung kann deshalb ohne Probleme erteilt werden.

Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Das gilt auch für den Aufsichtsrat, der seine Arbeit erfolgreich geleistet hat. Die Entlastung kann ohne Probleme erteilt werden.

Top 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 sowie Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts 2008 gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Probleme bekannt.

Top 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan vom 06. Mai 2008 zwischen der Q-Cells Aktiengesellschaft und der Q-Cells Österreich AG, Wien, Österreich, Bestellung der Mitglieder der Anteilseigner im ersten Aufsichtsrat der Q-Cells SE, Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der Q-Cells SE sowie Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des ersten Halbjahresfinanzberichts der Q-Cells SE gemäß § 37w Abs. 5 i.V.m. § 37y Nr. 2 WpHG

Zustimmung
Begründung: Die Umwandlung in eine SE kann für die weitere internationale Expansion förderlich sein. Der Sitz der Gesellschaft wird nicht verlegt. Deswegen kann dem Verschmelzungsplan zugestimmt werden. Allerdings lehnt die SdK die erfolgsbezogene Vergütung für den AR ab, der in der neuen Satzung für die SE festgelegt werden soll.

Top 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu 5 Mrd. Euro, über eine Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Umbenennung, Bestätigung und Neufassung des Bedingten Kapitals III sowie korrespondierende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft wird auch in den nächsten Jahren einen großen Kapitalbedarf haben, deswegen erfolgt die Zustimmung. Allerdings sollte auf den Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Wandelanleihen möglichst verzichtet werden.

Top 8
Beschlussfassung über die Änderung der Modalitäten des Stock Option Programms 2007 gemäß Beschlussfassung zu TOP 7 der Hauptversammlung vom 14. Juni 2007, über Umbenennung, Bestätigung und Neufassung des Bedingten Kapitals IV sowie Satzungsänderung

Zustimmung
Die Einfügung eines Erfolgszieles für die Ausübung der Optionen ist positiv zu bewerten und war im letzten Jahr ein Kritikpunkt der SdK. Das Erfolgsziel hätte etwas ambitionierter sein können.

Top 9
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Q-Cells Aktiengesellschaft als herrschendem und der Q-Cells Beteiligungs GmbH als beherrschtem Unternehmen

Zustimmung
Begründung: Da die Tochtergesellschaft zu 100 % im Besitz von Q-Cells ist, gibt es keine Probleme für den Vertrag.

Top 10
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Bei einem so großen Kapitalbedarf in den nächsten Jahren ist ein Aktienrückkaufprogramm bis zu 10 % nicht sinnvoll. Die Gesellschaft hat von diesem Beschluss aber bisher keinen Gebrauch gemacht und ist damit verantwortungsvoll umgegangen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.