Hauptversammlung der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG am 20.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der M.Tech Technologie und
Beteiligungs AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des
Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das
zum 31. Dezember 2007 abgelaufene Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Gewinns zum Ausgleich des Bilanzverlustes wird zugestimmt.
Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstandes wird zugestimmt, da der Vorstand im Geschäftsjahr seine Verpflichtungen ordentlich ausgeführt hat. Der Erfolg läßt sich unverkennbar am erfolgreichen Wachstum der Gesellschaft und dem deutlich gesteigerten Jahresüberschuß ablesen.
Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Aufsichtsrates kann zugestimmt werden, da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und strategischen Beratung des Vorstandes stets nachgekommen ist.
Top 5
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Wahl der Aufsichtratsmitglieder wird zugestimmt. Es handelt sich mit Ausnahme von Herrn Bauer um eine turnusgemäße Wiederwahl. Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keinerlei Bedenken.
Top 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlußprüfer bestehen keinerlei Bedenken. Daher wird der Wahl zugstimmt.
Top 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss
des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Mittels des Verwaltungsvorschlags würde ein genehmigtes Kapital in Höhe der Hälfte des heutigen Grundkapitals geschaffen, welches in vollem Umfang und unter Bezugsrechtsausschluss auch für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage genutzt werden könnte. Damit bestünde die Gefahr einer massiven Ausgestaltung resp. Beeinflussung der Aktionärsstruktur durch die jeweilige Verwaltung. Die SdK hält daher in diesem Kontext eine Begrenzung auf 25% des Grundkapitals für maximal tragbar und empfiehlt für darüber hinausgehenden Kapitalbedarf eine außerordentliche Hauptversammlung abzuhalten.
Top 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten
oder Gewinnschuldverschreibungen und Schaffung eines bedingten Kapitals
sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Analog zu TOP 7 sieht der Beschlussvorschlag der Verwaltung einen Bezugsrechtsausschluss für die Begebung von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen bei Ausgabe gegen Sacheinlage vor. Daraus könnte bei vollständiger Ausnutzung ein neues Aktienkapital von bis zu 45% des bisherigen Grundkapitals entstehen. Das ist in dieser Größenordnung aus den bei TOP 7 genannten Gründen nicht akzeptabel.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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