Hauptversammlung der Rhön-Klinikum AG am 17.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007
nebst Berichten des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns für
das Geschäftsjahr 2007 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2007.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Begründung: Dem TOP wird zugestimmt. Es wird zwar nur ca. 25 % des
Ergebnisses pro Aktie ausgeschüttet, doch hat die Gesellschaft in der
Vergangenheit gezeigt, dass sie mit dem Eigenkapital sinnvoll umgeht.
Angesichts der anstehenden Investitionen macht es daher Sinn, das
Eigenkapital weiter zu stärken.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2007
Begründung: Der Vorstand hat im letzten Jahr sehr gute Arbeit geleistet. Er
ist daher zu entlasten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2007
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Entlastung des
Aufsichtsrats sprechen. Dem Aufsichtsrat ist daher Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2008
Begründung: Es bestehen keine Gründe, die gegen die Bestellung von PWC
sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und eine neue Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie über die
Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
Begründung: Die Gesellschaft ist dividendenfähig. Sie kann daher auch Aktien
zurückkaufen. Vor diesem Hintergrund erscheint auch die Ermächtigung zum
Rückkauf sinnvoll zu sein. Es handelt sich nicht nur um einen reinen
Vorratsbeschluss.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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