Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.06.08



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Hauptversammlung der GAG Immobilien AG am 20.06.08

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Das Ergebnis konnte im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr verbessert werden. Leider kommt davon mit 0,50 € nur ca. ein Viertel vom Ergebnis je Aktie 2,05 € zur Ausschüttung. Damit bleibt die Dividende auf Vorjahresniveau. In Anbetracht der hohen Investitionen (Altbausanierung) kann diese Entscheidung aber akzeptiert werden.

Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist seinen Aufgaben gerecht geworden und hat erfolgreich gearbeitet.

Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Die kritische Begleitung der Vorstandsarbeit ist verantwortungsvoll ausgeübt worden.

Top 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der KPMG zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

Top 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der GAG Immobilien AG als herrschender Gesellschaft und der GAG Servicegesellschaft mbH als beherrschter Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Da aus steuerlichen Gründen der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sinnvoll ist, und für Aktionäre daraus kein Nachteil entsteht, kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

Top 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich steht die SdK einem solchen Beschluss positiv gegenüber, weil dem Unternehmen dadurch ein größerer Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Die Verwaltung schlägt in ihrer Vorlage über den Erwerb im Wege eines öffentlichen Rückkaufangebots aber einen Erwerbspreis vor, der bis zu 20% den relevanten Börsenpreis übersteigen darf. In dieser Höhe können wir den Aufschlag nicht billigen und werden ihn ablehnen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.