Hauptversammlung der Schmack Biogas AG am 20.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Schmack Biogas AG und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Trotz der katastrophalen Kursentwicklung spricht nichts gegen die Entlastung des Vorstands, da durch den unvorhersehbaren Anstieg der Agrarrohstoffpreise der margenstärkste Bereich nahezu komplett ausgefallen ist und sofort ein Gegensteuern seitens des Vorstandes erfolgte.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Arbeit ordnungsgemäß verrichtet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Gegen den vorgeschlagenen AP bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren
Verwendung
Zustimmung
Begründung: Der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird zugestimmt, um das momentan günstige Kapitalmarktumfeld auszunutzen und damit Kosten beim Matching-Stock-Program (MSP) zu minimieren und die Liquiditätslage der Gesellschaft in der momentan schwierigen Zeit nicht zu belasten.
TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung des genehmigten Kapitals nebst
Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Es handelt sich hierbei zwar um einen üblichen Beschluss, sehr bedenklich ist jedoch die Tatsache, dass keine konkreten Pläne für die Verwendung existieren und ein Zeitraum von 5 Jahren sowie die Höhe des genehmigten Kapitals die gesetzlichen Grenzen voll ausschöpfen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen sowie über die Schaffung eines bedingten
Kapitals
Ablehnung
Begründung: Es handelt sich hierbei zwar um einen üblichen Beschluss, sehr bedenklich ist jedoch die Tatsache, dass keine konkreten Pläne für die Verwendung existieren und ein Zeitraum von 5 Jahren sowie die Höhe des bedingten Kapitals die gesetzlichen Grenzen voll ausschöpfen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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