Hauptversammlung der ADVA AG Optical Networking am 11.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
Keine Abstimmung erforderlich.
Top 2
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Es ist aus Sicht der SdK nichts dagegen einzuwenden.
Top 3:
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Es ist aus Sicht der SdK nichts dagegen einzuwenden.
Top 4
Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Es ist aus Sicht der SdK nichts dagegen einzuwenden.
Top 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Es ist aus Sicht der SdK nichts dagegen einzuwenden.
Top 6
Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2003), die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals und eine Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Das Optionsprogramm ist hinsichtlich der Erfolgsziele an keinen Index
gekoppelt und daher nicht geeignet, als Anreizprogramm für eine überdurchschnittliche Entwicklung zu fungieren.
Top 7
Erweiterung und Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe einer Optionsanleihe
(Optionsanleihe Mitarbeiter 2005), die Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals und eine Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Ausgabe soll an Mitarbeiter erfolgen. Das Instrument kann der
Mitarbeitermotivation dienen, da diese auf eine überdurchschnittliche Entwicklung der Aktie setzen und darauf hinarbeiten.
Top 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien
Ablehnung
Begründung: Es handelt sich ganz überwiegend lediglich um einen reinen Vorratsbeschluss,
dessen Sinn für die konkrete Situation der Gesellschaft nicht ersichtlich ist.
Top 9
Aufhebung von nicht mehr benötigtem bedingten Kapital (Satzungsänderung)
Zustimmung
Begründung: Es ist aus Sicht der SdK nichts dagegen einzuwenden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|