Hauptversammlung der HSBC Trinkhaus & Burkhardt AG am 17.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2007 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende ist mit € 2,50 unverändert. Die Ausschüttungsquote ist mit 45 % angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Trotz Finanzmarktkrise hat die Gesellschaft die Ziele erreicht und das Betriebsergebnis um 12,9 % steigern können.
TOP 4
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Gaul ist ein erfahrenes Aufsichtsratsmitglied.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71
Abs. 1 Nr. 7 AktG
Zustimmung
Begründung: Die Beschlussvorlage entspricht dem Gesetz und dem heutigen Standard.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals bis zu
EUR 35.000.000,00 mit Laufzeit bis zum 31. Mai 2013 durch ein- oder
mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach-
oder Bareinlage, Neufassung des § 4 Abs. 3 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Das vorgeschlagene Kapital beträgt 50 % des derzeitigen Kapitals. Das ist zuviel. Heutzutage ist ein Vorratsbeschluss in der Größenordnung von 20-25 % des Kapitals üblich.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals bis zu
EUR 35.000.000,00 mit Laufzeit bis zum 31. Mai 2013, Ermächtigung des
Vorstands zur Ausnutzung dieses bedingten Kapitals durch Ausgabe von
Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs-
oder Optionsrechten, Neufassung des § 4 Abs. 4 der Satzung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 6
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Wahl der KPMG sprechen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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