Hauptversammlung der Premiere AG am 12. Juni 2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für
das Geschäftsjahr 2007, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007,
des Prüfungs- und Überwachungsberichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2007 und eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Die Zahlen der Premiere AG sind zwar noch nicht in einem zufrieden stellendem Bereich angekommen, jedoch wurde die strategische Position der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr stark verbessert. Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen, sind nicht bekannt.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung:
Es gibt keine ersichtlichen Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Abschlussprüfer gehört zu den TOP 4 der international renommiertesten Wirtschaftsprüfern. Ein Wechsel auf Grund der temporärer Überschreitungen ist noch nicht nötig.
TOP 5
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Auf Grund des Einstieges eines neuen Großaktionärs ist es verständlich, diesem auch Sitze im Aufsichtsorgan der Gesellschaft einzuräumen. Die Größe der Gesellschaft spricht auch nicht gegen die Erweiterung des Gremiums auf sechs Mitglieder.
TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Kandidaten erscheint exzellent. Daher spricht nichts gegen eine Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2006 sowie die
Schaffung eines genehmigten Kapitals 2008; Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Insgesamt macht eine Ermächtigung zur Kapitalerhöhung Sinn, da damit die Flexibilität des Konzerns bei der Kapitalbeschaffung erhöht wird, und damit dieser „mächtiger“ im Bieterwettbewerb um Film- und Fernsehrechte auftreten kann. Die vorgeschlagenen Bezugsrechtsausschlüsse sind moderat.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Hauptversammlungsbeschlusses der
Gesellschaft vom 17. Mai 2006 (Tagesordnungspunkt 6) über die Ermächtigung
zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sowie über die
Aufhebung des bedingten Kapitals 2006; Beschlussfassung über eine
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder
Optionsschuldverschreibungen (Ermächtigung 2008/I) und über die Schaffung
eines neuen bedingten Kapitals 2008/I; Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt einen Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit Wandel- und Optionsschuldverschreibungen für 10% des Grundkapitals prinzipiell ab. Eine abschließende gerichtliche Klärung steht noch aus.
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Hauptversammlungsbeschlusses der
Gesellschaft vom 17. Mai 2006 (Tagesordnungspunkt 6) über die Ermächtigung
zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sowie über die
Aufhebung des bedingten Kapitals 2006; Beschlussfassung über eine
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder
Optionsschuldverschreibungen (Ermächtigung 2008/II) und über die Schaffung
eines neuen bedingten Kapitals 2008/II; Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Vgl. TOP 8.
TOP 10
Beschlussfassung über eine Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur
Veräußerung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Ein ARP kann zur Stabilisierung des Aktienkurses in hektischen Börsenzeiten dienen. Außerdem könnten die erworbenen Aktien als strategisches Faustpfand im Wettbewerb um Lizenzrechte oder bei Übernahmen dienen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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