Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.06.08



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Hauptversammlung der Business Media China AG am 12.06.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2007, des zusammengefassten Lageberichts der Business Media China AG und des Business Media China Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Lageberichtsangaben nach § 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Die BMC hat in 2007 ein beachtliches Umsatzwachstum vorzuweisen, wenngleich die ambitionierte Prognose nicht ganz erreicht wurde. Auch der Jahresfehlbetrag konnte verringert werden. Ärgerlich und unverständlich ist hingegen, dass die aus der vor mittlerweile zwei Jahren platzierten Kapitalerhöhung stammenden Aktien wegen des Fehlens eines Börsenprospekts noch immer nicht börsennotiert sind. Insgesamt gesehen kann der Vorstand entlastet werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat scheint im Berichtszeitraum seinen Aufsichts- und Beratungsaufgaben gerecht geworden zu sein.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Die BDO Deutsche Warentreuhand AG genießt in Anbetracht der Vorgänge bei der Thielert AG nicht das Vertrauen der SdK. Im Kontext dieses Falles wirft die SdK der BDO darüber hinaus sogar Beihilfe zum Betrug vor.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.