Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.06.08



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Hauptversammlung der CPU Finance Software Company am 09.06.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007; Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern für das Geschäftsjahr 2007 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB); Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007.

Keine Abstimmung erforderlich.

Top 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Vorstands im Berichtsjahr vermittelt einen konstruktiven Eindruck.

Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der in 2007 von sechs auf drei Mitglieder verkleinerte AR vermittelt in seiner Arbeit im Berichtsjahr ebenfalls einen konstruktiven Eindruck.

Top 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der vorgeschlagenen WP-Gesellschaft bestehen keine Bedenken.

Top 5
Kapitalherabsetzung durch Einziehung einer Aktie in vereinfachter Form

Zustimmung
Begründung: Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung einer Aktie in vorliegender Form dient der bilanziellen Bereinigung der handelsrechtlichen Verlustvorträge und einer Einstellung in die Rücklage. Die o.a. Einziehung einer Aktie ist lediglich eine rechnerische Voraussetzung. Auf mittelbare Sicht ist es das Ziel der Gesellschaft, die Dividendenfähigkeit wieder herzustellen.

Top 6
Ordentliche Kapitalherabsetzung / Anpassung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung von einem Grundkapital von rd. 10,5 Mio € um rd. 7,0 Mio € auf rd. 3,5 Mio € (Verhältnis 3 : 1) mit teilweiser Einstellung in die Kapitalrücklage sollen die §§ 222 ff. AktG eingehalten werden. Das Vorgehen ist insgesamt betriebswirtschaftlich sinnvoll und juristisch einwandfrei.

Top 7
Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag zur dargestellten Satzungsbereinigung ist sachlich geboten. Juristisch bestehen keine Einwände.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.