Hauptversammlung der KSB AG am 12.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft
nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst
Konzernlagebericht mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mit 9,00 EURO (Stämme) und 9,26 EURO (Vorzüge) wird eine deutliche erhöhte Dividende gezahlt. Dies entspricht dem guten Geschäftsgang.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Das gute Ergebnis des Geschäftsjahrs 2007 rechtfertigt die Entlastung des Vorstands.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Aus den gleichen Gründen wie bei TOP 3 kann der Entlastung des Aufsichtsrates zugestimmt werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Ablehnung bleibt vorbehalten
Begründung: Gegen die BDO bestehen erhebliche Bedenken, da die SdK der BDO Beihilfe zum Betrug bei der Prüfung der Thielert AG vorgeworfen hat. Dies soll auf der HV thematisiert werden. Die Stellungnahme hierzu bleibt abzuwarten..
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagenen Wahl von 5 Aufsichtsratsmitgliedern kann zugestimmt werden, insbesondere da 4 bisherige Mitglieder zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. Auch der vom Deutschen Corporate Governance Kodex angeregten gestaffelten zeitlichen Wahl kann zugestimmt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung im Hinblick auf die
Amtsperioden der Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine eher technische Änderung.
TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung im Hinblick auf die
Begrenzung des Frage- und Rederechts von Aktionären
Ablehnung
Begründung: Es ist keine Begründung für die Beschränkung des Frage- und Antwortrechts ersichtlich.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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