Hauptversammlung der stratec AG am 21.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2007, des Lageberichts und
Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2007 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft steigert erkennbar die Höhe der Dividendenausschüttung. Wenngleich die Höhe der Ausschüttung weiterhin unterhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 - 60 % des Jahresüberschusses liegt. Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstandes wird zugestimmt, da der Vorstand im Geschäftsjahr seine Verpflichtungen ordentlich ausgeführt hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Aufsichtsrates kann zugestimmt werden, da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und strategischen Beratung des Vorstandes stets nachgekommen ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keinerlei Bedenken. Daher wird der Wahl zugestimmt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung
eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Dem Erwerb eigener Aktien kann zugestimmt werden. Die SdK begrüßt grundsätzlich den Rückkauf eigener Aktien.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten
beim Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Die SdK wird gegen diesen TOP stimmen. Die SdK hat grundsätzlich nichts gegen den Erwerb eigener Aktien einzuwenden, befürwortet dieses Instrument sogar ausdrücklich. Was die SdK jedoch grundsätzlich ablehnt, ist, dass die Gesellschaft zum Rückkauf eigener Aktien auch Derivate einsetzen darf. Die SdK hält es nicht für sinnvoll, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit derivativen Produkten auf die eigenen Aktien zu arbeiten, zumal der Gesetzgeber den Handel in eigenen Aktien explizit ausgeschlossen hat. Die SdK ist der Meinung, dass der TOP 7 sich bereits im Grenzbereich des rechtlich zulässigen befindet.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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