Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.05.08



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Hauptversammlung der Deutsche Bank AG am 29.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (nach IFRS) (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Durch die Dividendenerhöhung erhalten die Aktionäre einen angemessenen Anteil am Jahresergebnis.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Jahr 2007 die Gesellschaft erfolgreich geführt.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der AR hat soweit ersichtlich seine Beratungs- und Kontrollaufgaben ordnungsgemäß erfüllt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008, Zwischenabschlüsse

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für Handelszwecke (§ 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG)

Zustimmung, da branchenüblich erforderlich.

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft soll die Möglichkeit haben, das Kapital in einer für den Geschäftsumfang angemessenen Höhe zu gestalten.

TOP 8
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Noch offen
Begründung: Die SdK ist zurückhaltend, was den Einsatz der Derivate angeht. Das diesbezügliche Abstimmungsverhalten wird davon abhängig gemacht, was der Vorstand zum Volumen und den Effekten aus bisherigem Derivateeinsatz auf der Hauptversammlung bekannt gibt.

TOP 9 Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die zur AR-Wahl vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken, da diese entsprechend qualifiziert sind und erwartet werden kann, dass sie die Aktionärsinteressen vertreten.

TOP 10
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung) und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft soll die Möglichkeit haben, das Kapital in einer für den Geschäftsumfang angemessenen Höhe zu gestalten.

TOP 11
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- beziehungsweise Wandelgenussscheinen, Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft soll die Möglichkeit haben, das Kapital in einer für den Geschäftsumfang angemessenen Höhe zu gestalten.

TOP 12
Anweisung an den Vorstand, alle Vorbereitungen dafür zu treffen, dass innerhalb von zwei Jahren das Investment-Banking-Geschäft abgespalten werden kann

Ablehnung
Begründung: Eine Trennung von den Investmentbankingaktivitäten erscheint uns nicht sinnvoll.

TOP 13
Änderung der Satzung – Beschränkung risikoreicher Geschäfte in den USA

Ablehnung
Begründung: Auch wenn zahlreiche der dort angesprochenen Probleme und Schwachstellen zu Recht kritisiert werden, halten wir die gemachten Vorschläge im Sinne eines im wesentlichen an einer zukünftig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft interessierten Aktionärs nicht für so vordringlich, um diesen zuzustimmen.

TOP 14
Änderung der Satzung – Begrenzung der Anzahl weiterer Mandate für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Auch wenn zahlreiche der dort angesprochenen Probleme und Schwachstellen zu Recht kritisiert werden, halten wir die gemachten Vorschläge im Sinne eines im wesentlichen an einer zukünftig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft interessierten Aktionärs nicht für so vordringlich, um diesen zuzustimmen.

TOP 15
Änderung der Satzung – Gesonderte Auszählung der Stimmen unterschiedlicher Aktionärsgruppen

Ablehnung
Begründung: Auch wenn zahlreiche der dort angesprochenen Probleme und Schwachstellen zu Recht kritisiert werden, halten wir die gemachten Vorschläge im Sinne eines im wesentlichen an einer zukünftig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft interessierten Aktionärs nicht für so vordringlich, um diesen zuzustimmen.

TOP 16
Änderung der Satzung – Anfertigung eines Wortprotokolls der Hauptversammlung

Ablehnung
Begründung: Auch wenn zahlreiche der dort angesprochenen Probleme und Schwachstellen zu Recht kritisiert werden, halten wir die gemachten Vorschläge im Sinne eines im wesentlichen an einer zukünftig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft interessierten Aktionärs nicht für so vordringlich, um diesen zuzustimmen.

TOP 17
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG Zur Überprüfung der Frage, ob Organe der Gesellschaft ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, als im Frühjahr 2003 in der Nähe eines ausgeprägten langjährigen Tiefpunkts des Aktienmarkts 14,6 Millionen Optionen mit einem Ausübungspreis von lediglich 47,53 Euro pro Aktie an ausgewählte Führungskräfte des Unternehmens ausgegeben worden sind.

Ablehnung
Begründung: Auch wenn zahlreiche der dort angesprochenen Probleme und Schwachstellen zu Recht kritisiert werden, halten wir die gemachten Vorschläge im Sinne eines im wesentlichen an einer zukünftig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft interessierten Aktionärs nicht für so vordringlich, um diesen zuzustimmen.

TOP 18
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob Organe der Gesellschaft bei der Verwaltung der Beteiligung an der Daimler AG (früher DaimlerChrysler AG) ihre Sorgfaltspflichten verletzt oder aus persönlicher Rücksichtnahme Untreuehandlungen begangen haben.

Ablehnung
Begründung: Auch wenn zahlreiche der dort angesprochenen Probleme und Schwachstellen zu Recht kritisiert werden, halten wir die gemachten Vorschläge im Sinne eines im wesentlichen an einer zukünftig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft interessierten Aktionärs nicht für so vordringlich, um diesen zuzustimmen.

TOP 19
Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Frage, ob in den Jahren 2003 bis 2007 unter Verletzung von Sorgfaltspflichten Bonifikationen an Mitarbeiter und Führungskräfte ausgezahlt worden sind, die bei sorgfältiger Abwägung der rechtlichen Risiken aus den belohnten Geschäften nicht oder jedenfalls nur mit einer Rückforderungsklausel hätten gewährt werden dürfen.

Ablehnung
Begründung: Auch wenn zahlreiche der dort angesprochenen Probleme und Schwachstellen zu Recht kritisiert werden, halten wir die gemachten Vorschläge im Sinne eines im wesentlichen an einer zukünftig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft interessierten Aktionärs nicht für so vordringlich, um diesen zuzustimmen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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