Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.05.08



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Hauptversammlung der CeWe Color Holding AG am 28.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CeWe Color Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31.12.2007, des Lageberichts für die CeWe Color Holding AG und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die wie im Vorjahr vorgeschlagene Dividende von 1,20 € p.A. entspricht ca. 150% des Konzerngewinns. Der hierfür erforderliche Bilanzgewinn war nur ausweisbar durch Entnahme aus den Gewinnrücklagen (ca. 40% des Bilanzgewinns). Allerdings ist es geboten, diese Dividende wiederum auszuschütten aufgrund der Erfahrungen mit den Ansprüchen von Investoren in 2007. Es sind Mittel in ausreichender Höhe vorhanden, um die weitere Restrukturierung des Unternehmens aufgrund des Vordringens der digitalen Photografie finanzieren zu können.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im letzten Jahr die erforderliche Restrukturierung des Unternehmens deutlich vorangebracht. Offensichtlich hat die Kritik über verspätetes Handeln Wirkung gezeigt. Weiterhin ist der Versuch von PE-Investoren erfolgreich abgewendet worden, dem Unternehmen überproportional viel Mittel über Zahlungen von Sonderdividenden zu entziehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Vorstand die weitere Neuausrichtung des Unternehmens in den nächsten Jahren zielgerichtet vorantreiben wird.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil an der erfolgreich begonnenen Neustrukturierung beigesteuert. Insbesondere in der Abwehr von beantragten Sonderdividenden hat er sich bewährt.

TOP 5
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Das im Wege der Nachwahl vorgeschlagene neue Mitglied Dr. Christian Jacobs vertritt die Jacobs-Gruppe, die mit ca. 7% als neuer Investor angetreten ist. Aus Sicht der Kleinaktionäre verhält sich die Jacobs-Gruppe gerade äußerst negativ gegenüber Außenstehenden Kleinaktionären bei ihrer Mehrheitsbeteiligung bei der DIS AG, Düsseldorf, über ihre Mehrheitsbeteiligung Adecco. Man versucht, die Kleinaktionäre zu unfairen Bedingungen aus dem Unternehmen herauszudrängen (äußerst geringe Dividende, Delisting, Squeeze Out u.a.). Aus Sicht der CeWeColor ist das Engagement von Jacobs in dieser Höhe positiv zu sehen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich Herr Dr. Jacobs als AR-Mitglied verhalten wird.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Zustimmung
Begründung: Hier geht es um die übliche Ermächtigung, um Spielraum für unternehmerische Maßnahmen zu eröffnen. Das hat sich speziell im Falle CeWeColor im vergangenen Jahr bewährt bei der Abwehr der Forderungen von PE-Investoren.

7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
7.1 Änderung von § 3.1.1 der Satzung (Ort der Hauptversammlung)
7.2 Änderung von § 3.3.1 der Satzung (Beschlussfassung und Stimmrecht)
7.3 Änderung von § 4.2.1 der Satzung (Innere Ordnung des Aufsichtsrats)
7.4 Ergänzung von § 4.2.2 der Satzung (Innere Ordnung des Aufsichtsrats)
7.5 Änderung von § 4.2.8 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Zustimmung zu 7.1 - 7.4, bzgl. 7.5 noch offen
Begründung: Die vorgesehenen Satzungsänderungen zum Ort der HV, der Herabsetzung der qualifizierten Mehrheit bei bestimmten Beschlüssen von 75% auf 67%, der Wahl der AR-Vorsitzenden und der Bildung von Ausschüssen des AR sind grundsätzlich sinnvoll, wenn sie in der Praxis sinnvoll gelebt werden. Zur vorgesehenen Änderung der Vergütung des AR muss noch mehr Information über die Auswirkungen erfolgen (welche Steigerungen bedeutet das bei normaler Geschäftsentwicklung?). Ggf. wird das in der HV geklärt werden können.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten der Gesellschaft jeweils für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Bestellung der Commerzial Treuhand, Oldenburg, bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.