Hauptversammlung der Viscom AG am 12.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
Keine Abstimmung erforderlich
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt den auf Dividendenkontinuität setzenden, betragsmäßig im Vergleich zum erzielten Ergebnis recht hohen Verwaltungsvorschlag, zumal dieser ebenfalls das Vertrauen der Verwaltung widerspiegelt, künftig bessere Ergebnisse erzielen zu können.
Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Obwohl sich 2007 Umsätze, Erträge und Eigenkapitalverzinsung infolge von verzögerten Produkteinführungen, höheren Personalkosten und Wechselkursentwicklungen negativ entwickelt haben, kann der Vorstand entlastet werden. Denn die SdK sieht die 2007 negativ wirkenden Faktoren insgesamt und analog zum Vorstand als Vorleistungen für ein deutlich profitableres Geschäftsjahr 2008 für das die Zielmarken bereits benannt wurden.
Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Soweit von außen nachvollziehbar, ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen.
Top 5
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.
Top 6
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Die Vorgehensweise entspricht § 20 der aktuellen Satzung der Gesellschaft. Die Gesamtvergütung ist dabei unter dem Strich in Ordnung.
Top 7
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Die erbetene Ermächtigung wird erteilt und ergänzt das seitens der Verwaltung verfügbare Instrumentarium in sinnvoller Weise. Nichtsdestotrotz wird die SdK eine evtl. Ausnutzung der gewährten Ermächtigung selbstverständlich ex post überprüfen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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