Hauptversammlung der COLEXON Energy AG am 28.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der
COLEXON Energy AG zum
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Begründung: Das Unternehmen befindet sich in der Restrukturierung und des
Turnarounds. Es gab Veränderungen in der Aktionärsstruktur und im Vorstand
Eine außerordentliche HV am 18. Dez. 2007 beschloss eine Namensänderung des
Unternehmens, sowie die Wahl neuer Mitglieder des Aufsichtsrats. Der
Konzern- Umsatz stiege immerhin um 37%; EBIT war nur schwach positiv.
Jahresfehlbetrag mit -o,28 Mio. Euro reduziert von -4,43 Mio. Euro im Vj.
Nach HGB ergab sich für 2007 ein Jahresfehlbetrag von TEUR 3.022
(Vj -4.932). Aus vorstehendem ergeben sich eine Reihe von Fragen, zumal
einer der 2 zu entlastenden Vorstände (Finanzen) am 15. November 2007 das
Unternehmen nach Zeichnung eines Aufhebungsvertrags verlassen hat.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
wie TOP 2
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in der a.o. HV vom 18.12.2007 auf 3
Personen reduziert und neu besetzt worden. Es ist unklar, ob der
Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung vor der a.o. HV seinen Aufgaben
effektiv und effizient nachgekommen ist.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 und des Prüfers für
eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wahl von
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 sprechen würde.
TOP 5
Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: In Anbetracht der Lage der Gesellschaft und den Vorgängen in
der Vergangenheit ist dies ein richtiger Schritt.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Vermutlich Zustimmung
Begründung: Die angestrebte Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll
offensichtlich die gültige Aktionärsstruktur reflektieren. Da nicht alle
vorgeschlagenen Kandidaten bekannt sind, wird das endgültige
Abstimmverhalten auf der HV festgelegt werden.
TOP 7
Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung.
Ablehnung
Begründung: Die SdK tritt für eine angemessene fixe Vergütung sowie für ein
Sitzungsgeld ein und ist grundsätzlich nicht der Überzeugung, dass sich die
Vergütung des Kontrollgremiums am Unternehmenserfolg orientieren sollte.
Des weiteren erscheint die vorgeschlagene Formel EUR 500,-- je EUR eine
Million des im Konzernabschluss ausgewiesenen EBIT\'s nicht überzeugend.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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