b> Hauptversammlung der BERU AG am 21.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr
2007
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Die Dividende von € 1,10 ist bei einem Ergebnis von € 2,98 je Aktie mit knapp 37 % zwar noch gerade im Rahmen, in Anbetracht der mehr als soliden finanziellen Situation des Unternehmens jedoch nicht angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Zwar ein weniger erfolgreiches Geschäftsjahr, das Jahr 2007, es gibt jedoch keine triftigen Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit feststellbar, seiner Kontroll- und Beratungsfunktion gerecht geworden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Zu monieren ist, dass die Bayerische Treuhand seit dem Börsengang 1997 als Abschlussprüfer fungiert.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Mit dem hierdurch möglichen Einzug der Aktien könnte einem schnellen Squeeze out Vorschub geleistet werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der BERU Aktiengesellschaft und der
BorgWarner Germany GmbH
Ablehnung
Begründung: Hiermit wird der Weg bereitet für eine mögliche Plünderung der Gesellschaft durch den Großaktionär, wie durch ihn bei der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp und Kausch ja auch geschehen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der BERU Aktiengesellschaft und der BERU
Electronics GmbH
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 7
TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 10 betreffend die
Vergütung des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Eine Änderung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Aufsichtsrats ist zwar auf Grund des künftigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags notwendig, es besteht jedoch kein Anlass, gleichzeitig eine nicht unerhebliche Erhöhung der doch auch so schon mehr als ordentlichen Aufsichtsratsvergütung vorzunehmen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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