Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.05.08



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Hauptversammlung der SolarWorld AG am 21.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2007 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2007 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2007 und des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4), § 315 Abs. (4) HGB.

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2007.

Zustimmung
Begründung: Obwohl mit 14 Cent (nach 10 Cent in 2006) je Aktie bei einem Konzerngewinn i.H.v. ca. EUR 1,-- je Aktie deutlich weniger als die von der SdK geforderten 40 - 60 % des Konzerngewinns ausgeschüttet werden, kann dem Vorschlag zugestimmt werden. Solarworld benötigt das Kapital im Unternehmen um den starken Wachstumskurs zu finanzieren. In der Vergangenheit hat die Gesellschaft gezeigt, dass sie mit diesem Geld verantwortungsbewusst umgeht und den Unternehmenswert nachhaltig steigern kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007.

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat erneut ein sehr gutes Ergebnis mit Umsatz- und Ertragssteigerung vorgelegt und die Gesellschaft gut für die Zukunft ausgerichtet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007.

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und unterstützt und damit zu dem sehr guten Ergebnis beigetragen.

TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrates.

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in der abgelaufenen Amtsperiode bewiesen, dass er seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt und den Vorstand beratend unterstützt.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008.

Enthaltung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sichergestellt, dass die Teams der seit 5 Jahren prüfenden BDO regelmäßig wechseln, so dass Gefälligkeitsprüfungen unwahrscheinlich erscheinen. Die BDO hat aber auf Grund schlechter Prüfungsleistungen bei der Thielert AG trotz wiederholter Hinweise der SdK auf Unregelmäßigkeiten Abschlüsse testiert, die auf Grund gerichtlicher Entscheidungen wieder aufgehoben wurden, wodurch das Vertrauen der Aktionäre in die Fähigkeiten und Unabhängigkeit der BDO erschüttert wurde. Da der Aufsichtsrat der Solarworld erklärt hat, dass Solarworld von keiner der bei Thielert beteiligten Personen geprüft wird, muss in diesem Fall nicht gegen BDO gestimmt werden. Aus grundsätzlichen Erwägungen ist allerdings die Stimmenthaltung geboten.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SolarWorld AG und der Deutsche Solar AG, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der SolarWorld AG.

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung dient der Optimierung des Konzerns, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SolarWorld AG und der Deutsche Cell GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der SolarWorld AG.

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung dient der Optimierung des Konzerns, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten.

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SolarWorld AG und der Solar Factory GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der SolarWorld AG.

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung dient der Optimierung des Konzerns, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten.

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SolarWorld AG und der Sunicon AG, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der SolarWorld AG.

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung dient der Optimierung des Konzerns, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten.

TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SolarWorld AG und der SolarWorld Innovations GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der SolarWorld AG.

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung dient der Optimierung des Konzerns, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten.

TOP 12
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

Zustimmung
Begründung: Die Regelung entspricht dem Gesetz und ist heute Standard. Sie ist als reiner Vorratsbeschluss zu verstehen.

TOP 13
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.

Zustimmung
Begründung: Die Regelung entspricht dem Gesetz und ist heute Standard. Sie ist als reiner Vorratsbeschluss zu verstehen. Die ausreichende Liquidität ist vorhanden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.