Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.08



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Hauptversammlung der KUKA AG am 15.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Beschlussfassung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Gewinnverwendungsvorschlag ist angemessen, nachdem noch für 2006 ein Jahresfehlbetrag von 80,9 Mio € ausgewiesen werden musste.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Vorstands ist positiv zu beurteilen.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Überwachung und Beratung des Vorstands dürften den Anforderungen in vollem Umfang entsprochen haben. Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2007 vermittelt einen ausführlichen und zugleich übersichtlichen Eindruck über eine sachkundige AR-Tätigkeit.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung
Begründung: Gegen das vorgeschlagene Vorgehen sind keine rechtlichen Bedenken erkennbar. Betriebswirtschaftlich beinhaltet der Beschlussvorschlag eine Möglichkeit zur angemessenen Ausstattung mit Eigenkapital bei gleichzeitiger Sicherung eines evtl. notwendigen Handlungspielraums.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen den Wechsel von der Ernst & Young AG, Stuttgart, zur PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt, bestehen keine Bedenken. Es handelt sich in beiden Fällen um renommierte international tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.