Hauptversammlung der KUKA AG am 15.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs.
4 HGB sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs.
4 HGB für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Gewinnverwendungsvorschlag ist angemessen, nachdem noch für 2006 ein Jahresfehlbetrag von 80,9 Mio € ausgewiesen werden musste.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Vorstands ist positiv zu beurteilen.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Überwachung und Beratung des Vorstands dürften den Anforderungen in vollem Umfang entsprochen haben. Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2007 vermittelt einen ausführlichen und zugleich übersichtlichen Eindruck über eine sachkundige AR-Tätigkeit.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu
deren Verwendung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung
Begründung: Gegen das vorgeschlagene Vorgehen sind keine rechtlichen Bedenken erkennbar. Betriebswirtschaftlich beinhaltet der Beschlussvorschlag eine Möglichkeit zur angemessenen Ausstattung mit Eigenkapital bei gleichzeitiger Sicherung eines evtl. notwendigen Handlungspielraums.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2008 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht,
des Prüfers für den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2008
Zustimmung
Begründung: Gegen den Wechsel von der Ernst & Young AG, Stuttgart, zur PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt, bestehen keine Bedenken. Es handelt sich in beiden Fällen um renommierte international tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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