Hauptversammlung der Dyckerhoff AG am 09. Mai 2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Dyckerhoff AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2007, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Die Ausschüttungsquote beträgt 40,6 % des Jahresüberschusses. Dividendenverdoppelung entsprechend den gestiegenen Umsatz- und Ertragszahlen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat geschäftspolitische Weichenstellung Richtung Osteuropa (Russland, Ukraine, Polen) weiter erfolgreich ausgebaut.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die unternehmerischen Schwerpunkte unterstützt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten während des Geschäftsjahrs 2008
Zustimmung
Begründung: Es besteht weder finanziell noch arbeitsmäßig Anlass zum Wechsel des Wirtschaftsprüfers.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Die von der Hauptversammlung am 10. Mai 2006 gegebene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien war am 10. November 2007 abgelaufen und wird neu beantragt. Der Antrag entspricht gängigen Usancen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages
Zustimmung
Begründung: Die Dyckerhoff Beteiligungsverwaltung GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft. Gewinnabführungsvertrag schadet nicht den Rechten der freien Aktionäre.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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