Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.05.08



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Hauptversammlung der Hannover Rückversicherung AG am 06.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 und Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Vom Rekord-Jahresergebnis werden zwar nur ca. 30% als Dividende und zuzüglich 8% als Bonus ausgeschüttet (1,80 + 0,50 = Gesamt 2,30 €), doch bedeutet dies eine Erhöhung der Ausschüttung um 44%. Die Ausschüttungsquote könnte zwar auf Dauer etwas höher sein, doch ist die überproportionale Stärkung der Eigenkapitalbasis in der Vergangenheit ein Erfolgsfaktor für die außerordentlich erfreuliche Entwicklung des Unternehmens gewesen. Außerdem ist davon auszugehen, dass Wachstumschancen durch Akquisition genutzt werden sollten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen in den beiden letzten Jahren nach den zahl- und verlustreichen Großschäden des Jahres 2005 wieder mit großem wirtschaftlichen Erfolg geführt und in 2007 ein sehr erfreuliches Ergebnis erwirtschaftet. Außerdem ist die Gesellschaft für die Zukunft gut aufgestellt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat - der maßgeblich durch Vertreter des HDI besetzt ist, hat offensichtlich seinen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens geleistet. Anzusprechen ist die mangelnde Offenheit bei den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Dem üblichen Vorratsbeschluss zur Herstellung von mehr Flexibilität kann in diesem Fall zugestimmt werden, da ausreichend Mittel vorhanden sind und das Unternehmen außerdem in der Vergangenheit von dieser Ermächtigung kaum Gebrauch gemacht hat.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise als durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse

Zustimmung
Begründung: Dieser TOP 6 ist eigentlich nur der 2. Teil von TOP 5. Er regelt die gewollte Flexibilität im Falle der Veräußerung der Aktien an institutionelle Anleger oder beim Erwerb etc. eines anderen Unternehmens.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.