Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.05.08



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Hauptversammlung Beta Systems Software AG am 14.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software AG zum 31. Dezember 2007, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts und Berichts über die Lage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2007 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches und dem zusammengefassten Bericht des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft über das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Nach der Krise im Jahr 2006 hat das Unternehmen in 2007 wieder die Wende geschafft und sehr erfreuliche Zahlen vorgelegt. Es gibt keine Gründe, die gegen die Entlastung des Vorstands sprechen.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontroll- und Beratungsfunktionen nachgekommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keinerlei Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft sollte ihre Liquidität besser für das operative Geschäft verwenden. Außerdem wäre der Einzug der Aktien problematisch im Hinblick auf einen damit steigenden Anteil des Großaktionärs Deutsche Balaton.

TOP 6
Beschlussfassung zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2008 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung der Satzung in § 4 Abs. (8)

Ablehnung
Begründung: Es gibt leider keine Beschränkung für Sachkapitalerhöhungen. Damit würden die Rechte der Aktionäre zu sehr eingeschränkt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.