Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Wüttemberg am 25.04.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.
Dezember 2007, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Die Verwendung des Bilanzgewinns als Dividende bewegt sich deutlich unterhalb des Bereiches der von der SdK als Dividendenausschüttung geforderten
40-60 % des Konzernjahresüberschusses. Der Vorstand trägt eine Gesamtverantwortung für den EnBW Gesamtkonzern und nicht nur für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Eine Ausschüttung von lediglich 26,1 % des Konzerngewinns bedeutet, dass die erwirtschafteten Gewinne weitgehend in den Tochtergesellschaften und Beteiligungen verbleiben und nicht den Aktionären zukommen. Daher wird die Aktionärsvertretung SdK dem Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstandes wird zugestimmt, da der Vorstand im Geschäftsjahr seine Verpflichtungen ordentlich ausgeführt hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2007
Die endgültige Entscheidung wird in der Hauptversammlung getroffen.
Begründung: Grundsätzlich ist hier zu klären, inwieweit die Aufsichtsratsmitglieder tatsächlich die Interessen der Gesellschaft vertreten haben. Der Geschäftsbericht und auch die Präsenz von AR-Mitgliedern auf der HV gibt Anlass dies zu hinterfragen.
Ferner bedarf es der Klärung, wann und warum einem ausscheidenden Vorstandsmitglied Zusagen in Millionenhöhe zugebilligt worden sind. Hier bestehen insofern Bedenken, ob erwirtschaftete Erträge der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat leichtfertig an ehemalige Vorstandsmitglieder vergeben wurden ohne jedwede Gegenleistung. Die SdK wird hier eine Einzelabstimmung fordern. Eine Entlastung der Aufsichtratsmitglieder wird in Abhängigkeit von der Beantwortung in der Hauptversammlung entschieden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keinerlei Bedenken.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die endgültige Entscheidung wird in der Hauptversammlung getroffen.
Begründung: In der Hauptversammlung wird zu klären sein, ob sich Aufsichtratsmitglieder dadurch qualifizieren, indem sie an Sitzungen zu über 50% nicht teilnehmen oder mit dem Geld von Aktionären und Kunden Vorstandsbezüge nach dem Ausscheiden festlegen ohne jedwede Gegenleistung. Die derzeit zur Verfügung stehenden Informationen aus dem Geschäftsbericht und den Medien reichen für eine abschließende Beurteilung allein nicht aus.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Den Satzungsänderungen wird zugestimmt, da sie im wesentlichen eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Gremienarbeit begünstigen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die SdK wird hier - falls nicht ohnehin vorgesehen - Einzelabstimmung zu den Punkten 8a) - 8f) beantragen.
8a) Ablehnung
Begründung: Im Punkt 8a) wird die SdK mit Nein stimmen. Die Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder sind in den vergangen Jahren überproportional gestiegen. In der Öffentlichkeit wird dies als eine Fehlentwicklung wahrgenommen. Ausserdem wird in der Energiewirtschaft und damit auch insbesondere bei der EnBW ein deutlicher Anstieg an Diversifizierung, dezentraler Energieversorgung und alternativer Energieerzeugung zum Erhalt der EnBW erwartet. Gerade deshalb ist zu befürchten, dass die vorgeschlagene variable Vergütung diese notwendigen Innovationen eher bremsen wird und die längst überfälligen Neuerungen verhindern.
8b) - 8f) Zustimmung
Den Punkten b) - f) wird die SdK zustimmen, da diese Vergütungen aufwandsgerecht erscheinen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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