Hauptversammlung der Allianz SE am 21.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2007, der Lageberichte für die Allianz SE und
den Konzern, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende ist von € 3,80 um 44,7 % auf € 5,50 angehoben worden, so dass der Aktionär überdurchschnittlich an dem gestiegenen Jahresabschluss partizipiert. Die Ausschüttungsquote ist mit 31 % jedoch noch erheblich unterhalb der Vorstellung der Aktionäre.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat mit einem operativen Ergebnis von 10,9 Mrd. Euro und einem Jahresüberschuss von knapp 8 Mrd. Euro ein Rekordergebnis erreicht. Auch wenn die Dresdner Bank im Zusammenhang mit der Subprime-Krise Abschreibungen über 1,27 Mrd. Euro vornehmen musste, liegen die gesamten Anlagen des langfristigen Portfolios in Bezug auf die Subprime-Krise nur bei 0,16 % der Anlagen.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Bei diesem Rekordergebnis ist auch dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Für die kommenden 2 Jahre erwarten wir eine Entscheidung und Neuausrichtung der Investition in die Dresdner Bank.
TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels
Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag entspricht den gesetzlichen Möglichkeiten.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu sonstigen
Zwecken
Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag entspricht den gesetzlichen Möglichkeiten.
TOP 7
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien
nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich befürworten wir die Möglichkeit zum Rückkauf eigener Aktien (TOP 6). Die mit der Satzung aber gleichzeitig vorgesehene Ermächtigung zum Rückkauf der Aktien durch den Einsatz von Put- oder Call-Optionen missfällt der SdK, weil dem Aktienrückkauf kein spekulativer Charakter zugrunde liegen soll. Dies ist in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 des Aktiengesetzes explizit ausgeführt, wonach der Handel mit eigenen Aktien als Motivationsgrund ausgeschlossen ist. Nach Ansicht der SdK soll ein Aktienrückkauf nur dann durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass dies für die Aktionäre sinnvoll ist, weil deren eingesetztes Kapital nicht mehr in voller Höhe für die Entwicklung des Unternehmens erforderlich ist, bzw. weil man das Unternehmen durch die Weitergabe der rückerworbenen Aktien weiterbringen möchte. Hiermit ist der Einsatz von Put- und Call-Optionen nicht in Einklang zu bringen.
TOP 8
Satzungsänderung zum Ausschluss einer Vergütung für die Tätigkeit im
Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag keiner besonderen Vergütung für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss ist fair.
TOP 9
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Allianz
SE und Allianz Investment Management SE
Zustimmung
Begründung: Der Vertrag dient der Optimierung im Konzern.
TOP 10
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Allianz
SE und Allianz Argos 14 GmbH
Zustimmung
Begründung: Der Vertrag dient der Optimierung im Konzern.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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