Hauptversammlung der TUI AG am 07.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2007, des
Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2007
Zustimmung
Begründung: Nach dem Verlustjahr 2006 wurde wieder ein positives Ergebnis erzielt, an dem die Aktionäre mit einer Anfangsdividende von 0,25 € je Aktie beteiligt werden sollen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Das bereinigte Ergebnis beider Sparten hat sich positiv entwickelt, Insbesondere in der Schifffahrt nach Abschluss der Integration. Die Integration in der Touristik ist noch nicht beendet und es muss sich zeigen, ob die prognostizierten Zahlen erreicht werden. Entscheidend für die Aktionäre ist, dass die Beteiligung von 51 % an TUI Travel mittelfristig mehr Ertrag bringt als 100 % der bisherigen Touristiksparte.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der Aktionäre war die Entwicklung der TUI AG, die sich in der Kursentwicklung widerspiegelt, unbefriedigend. Wir erwarten vom Aufsichtsrat mit dem Vorstand eine klare Struktur zu erarbeiten, um die langfristige Konzernentwicklung auch am Kapitalmarkt sichtbar zu machen.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass der Wahl von PWC widersprochen werden sollte.
TOP 6
Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung gem. § 84 Abs. 3 Satz 2 AktG
gegenüber dem Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft, Herrn Dr. Michael Frenzel
Ablehnung
Begründung: Die SdK schließt sich dem Vorschlag des Aufsichtsrats an, Herrn Dr. Frenzel das Vertrauen auszusprechen. Diesbezüglich verweisen wir auf TOP 4.
TOP 7
Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der TUI AG;
neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes
Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses –
Belegschaftsaktien – (Satzungsänderung)
Zustimmung
Begründung: Der Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von € 10 Mio. kann zugestimmt werden, auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre.
TOP 8
Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der TUI AG;
neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes
Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter anderem nach §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (Satzungsänderung)
Zustimmung
Begründung: Das genehmigte Kapital wird aufgehoben und die Frist verlängert. Die Begrenzung liegt bei knapp 10 % des Gesamtkapitals und entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
TOP 9
Aufhebung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2006 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter anderem nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowie Schaffung eines neuen bedingten Kapitals Satzungsänderung)
Zustimmung
Begründung: Zur Finanzierung der Gesellschaft ist dies üblich.
TOP 10
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des
Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat eine hohe Nettoverschuldung. Eines der Ziele für die kommenden Jahre ist der Abbau der Verbindlichkeiten, so dass derzeit über den Erwerb eigener Aktien nicht nachgedacht werden sollte.
TOP 11
Abberufung der durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder
Dr. Jürgen Krumnow und Dr. Franz Vranitzky
Ablehnung
TOP 12
Wahlen neuer Aufsichtsratsmitglieder für die verbleibende Amtszeit der
abberufenen Aufsichtsratsmitglieder
Ablehnung
TOP 11 und TOP 12:
Begründung: Beide Aufsichtsräte haben, soweit bekannt, stets im Interesse des Unternehmens gehandelt. Neue Vorschläge über zur Wahl stehende Kandidaten sind nicht unterbreitet worden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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