Hauptversammlung der Rheinmetall AG am 06.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern,
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung
Begründung: Die - voll verdiente - Dividende wurde um 30 % erhöht. Bezogen auf das EBIT bedeutet dies sogar eine überproportionale Steigerung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung
Begründung: Rheinmetall hat ein gutes Jahr hinter sich. Der Umsatz, aber auch die Rentabilität konnten erneut deutlich gesteigert werden. Eine Abkoppelung von der allgemeinen Kursentwicklung ist allerdings nicht gelungen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat trägt Mitverantwortung für das gelungene Geschäftsjahr.
TOP 5
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat ist geeignet und kompetent.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Mangels entgegenstehender Gründe stimmen wir zu.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Ein möglicherweise sinnvolles Mittel, um Tiefkursphasen auszunutzen. Die Liquidität von Rheinmetall ließe ein solches Vorgehen zu.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung
(Aufsichtsratsvergütung)
Ablehnung
Begründung: Das Gesamtniveau der vorgeschlagenen Vergütung kann als angemessen bezeichnet werden. Die SdK wendet sich jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Vermengung der Rollen von - in typisierender Beschreibung - dynamisch risikoorientiert vorpreschendem Vorstand und besonnen abwägendem, zügelndem Aufsichtsrat.
Außerdem gibt es keine Kennzahl, deren alleinige Berücksichtigung nicht unter bestimmten Umständen eine Fehlsteuerung nach sich ziehen würde. Der Aufsichtsrat hat aber alle Kennzahlen gleichermaßen angemessen im Blick zu haben.
Wenn man den Aufsichtsrat schon mit einer erfolgsorientierten Komponente vergütet, sollte statt der Dividende eher das operative Ergebnis als Bezugsgröße dienen.
Der Dissens zum DCGK an dieser Stelle ist uns bewusst.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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