Hauptversammlung der E.ON AG am 30.04.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON AG und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Die Dividende ist dem Ertrag der Gesellschaft angemessen.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat erfolgreich gearbeitet.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen nachgekommen.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es ist zu erwarten, dass die vorgeschlagenen Kandidaten die Aktionärsinteressen vertreten werden.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Obwohl die SdK eine grundsätzliche kritische Haltung zum Einsatz von Derivaten hat, stimmen wir zu; andererseits hat die Gesellschaft diese offensichtlich mit erheblichem finanziellen Erfolg eingesetzt.
TOP 8
Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien sowie entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Namensaktien sind aus Aktionärssicht grundsätzlich zu befürworten.
TOP 9
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Neueinteilung des Grundkapitals Aktiensplit) sowie damit verbundene Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Angesichts der Kursentwicklung ist ein Aktiensplit angezeigt.
TOP 10
Weitere Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen dienen der Anpassung an aktuelle Entwicklungen und sind aus Aktionärssicht nicht zu beanstanden.
TOP 11
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
Gesellschaft und der E.ON Fünfzehnte Verwaltungs GmbH
Zustimmung
Begründung: Ergebnisabführungsvertrag mit Vorratsgesellschaften.
TOP 12
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
Gesellschaft und der E.ON Sechzehnte Verwaltungs GmbH
Zustimmung
Begründung: Ergebnisabführungsvertrag mit Vorratsgesellschaften.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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