| Hauptversammlung der HeidelbergCement AG  am 08.05.2008 
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 
  
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes der HeidelbergCement AG und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2007 und des Berichts des Aufsichtsrats
  
Keine Abstimmung erforderlich
   
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  
Ablehnung Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt lediglich ca. 4,2 %.
Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr betrug € 3.804.000.000. Für die Dividende sind lediglich € 162.500.000 vorgesehen.
Einstellung in die Gewinnrücklage € 3.600.000.000, Gewinnvortrag € ca. 41.800.000.
  
TOP 3  Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
  
Zustimmung Begründung:  Die Leistungen des Vorstandes sind sehr gut. Das Geschäftsjahr 2007 ist von einem starken Wachstum des operativen Geschäftes und einer enormen Steigerung des operativen Ergebnisses bzw. des Jahresüberschusses gekennzeichnet. Eigenkapital- und Grundkapitalrendite sind sehr gut.
  
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
  
Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft wird von der Familie Merckle beherrscht – ca. 80% direkt und indirekt. Streubesitz ca. 15 %. Der Aufsichtsrat wird von der Fam. Merckle majorisiert. Der Aufsichtsrat bzw. Fam. Merckle ist daher verantwortlich für die Gewinnverwendung zu Lasten der Kleinaktionäre.
  
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
  
Zustimmung Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt.
  
TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
  
Ablehnung Begründung: Es ist zu befürchten, dass mit dieser Maßnahme der Streubesitz reduziert werden wird. Die erworbenen Aktien können verwendet werden für
 -Platzierung an ausl. Börsen im Zuge einer Börseneinführung
 -Veräußerung der Aktien im Zuge der Akquisition eines Unternehmens
 -Veräußerung der Aktien an Dritte gegen Barzahlung.
 Bei diesen Transaktionen wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein.
  
TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen (Genehmigtes Kapital I), die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung
  
 
Ablehnung Begründung:  Der Vorstand wird mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Reduzierung des Streubesitzes.
  
TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung an die Aktionäre sowie über die Änderung von § 3 der Satzung
  
Zustimmung Begründung: Keine Bedenken gegen die zusätzliche Möglichkeit, Informationen mittels Datenfernübertragung den Aktionären zur Verfügung zu stellen.
  
 
 
 
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
 
 
 
						
 
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