Hauptversammlung der TAKKT AG am 07.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des
gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs
2007
Zustimmung
Begründung: Neben einer Erhöhung der ordentlichen Dividende profitieren die Aktionäre mit einer Sonderdividende vom Verkauf der US-Gesellschaft Conney Safety Products.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Ertragskraft weiter gesteigert und die Marktstellung des Unternehmens gefestigt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Beratungs- und Kontrollfunktionen angemessen wahrgenommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2008.
Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag, die Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erneut als Abschlussprüfer zu bestellen erhebt die SdK keine Einwendungen.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8
Aktiengesetz.
Zustimmung
Begründung: Bei einer nochmals gestiegenen Eigenkapitalquote auf nunmehr 58,6% und einem Verhältnis von Netto-Schulden zu Eigenkapital von nur noch 0,3 ist gegen den Vorratsbeschluss zum Erwerb eigener Aktien aus Unternehmensliquidität nichts einzuwenden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (Änderung der
Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat, § 10 der Satzung)
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt die Absicht, den Schwerpunkt der Aufsichtsratsvergütung künftig vom variablen Anteil auf den fixen Anteil zu verlegen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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