Hauptversammlung der Software AG am 29.04.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software AG zum 31.
Dezember 2007, des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2007 und des Konzernlageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von 0,90 auf 1,00 angehoben. Der Zuwachs fällt mit gut 10 % zwar deutlich geringer aus als der Gewinnanstieg und führt zu einer Ausschüttungsquote von unter 30 %. Die SdK vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass die Aktionäre mit rund 50 % an dem Unternehmensgewinn beteiligt werden sollen. In diesem Fall ist eine niedrigere Ausschüttungsquote aber gerechtfertigt, da der Gewinn zur Finanzierung der erfolgreichen Übernamen des letzten Jahres insbesondere von webmethods erforderlich ist und diese Übernahmen wesentlich zur Steigerung des Unternehmenswertes beigetragen haben.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat den Umsatz um 29 % und das EBIT um 22 % steigern können und somit wieder ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Besonders hervorzuheben ist die besser als geplant laufende Integration der Übernahme von webmethods.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat kann die Entastung erteilt werden, da dieser seine Kontrollfunktion gewissenhaft ausgefüllt und dem Vorstand mit seinem Rat unterstützt hat.
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen neuen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dipl. Oec Berchtold für den aus Altersgründen ausscheidenden Aufsichtsrat Mische bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Die Wiederwahl der BDO als Abschlussprüfer wird unterstützt. BDO ist seit 7 Jahren für die Software AG tätig. Da das Prüferteam vor 2 Jahren wechselte und keine weiteren nennenswerten Beratungsleistungen von BDO für die S AG erbracht werden sind Gefälligkeitsgutachten nicht zu befürchten.
TOP 7
Änderung und Ergänzung des § 5 der Satzung / Schaffung weiteren bedingten
Kapitals zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und
Führungskräfte
Zustimmung
Begründung: Eine bedingte Kapitalerhöhung um bis zu 7,5 % des Grundkapitals zur Gewährung von Bezugsrechten an Führungskräfte der S AG bis Ende 2011 erscheint hoch. Da die Voraussetzungen für die Gewährung der Bezugsrechte durch eine Koppelung an ehrgeizige Umsatzziele (1 Mrd. ) sowie eine Gewinnverdoppelung von 2006 bis 2011 und des mit 72,36 hoch angesetzten Basispreises hoch gewählt wurden, erscheint diese für die Aktionäre nicht zu teuer zu werden, so dass die positive Anreizwirkung für die Führungskräfte wohl überwiegt.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Software AG und der Software Financial
Holding GmbH
Zustimmung
Begründung: Diese Konstruktion dient der Steueroptimierung und ist allgemein üblich.
TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien entspricht dem Gesetz, ist heute allgemein üblich und sollte als Vorratsbeschluss verstanden werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|