Hauptversammlung der Continental AG am 25.04.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental
Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
zum 31.12.2007 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und
des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats
und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4
des Handelsgesetzbuchs.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Dividendenvorschlag mit unverändert € 2,00 ist sachgerecht, auch wenn er nur einer Ausschüttungsquote von ca. 30% entspricht. Aufgrund der erheblichen Investitionen durch den Ankauf von Siemens VDO muss der Abbau von Finanzverbindlichkeiten oberste Priorität haben.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Vorstand hat das beste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte vorgelegt und mit der Akquisition von Siemens VDO einen wichtigen Schritt für die Zukunft des Unternehmens gelegt. Er hat das Unternehmen mit nachhaltigem Erfolg geführt.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Teil zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Er hat den Vorstand bei der wichtigen Entscheidung der außerordentlich bedeutenden Akquisition von Siemens VDO beraten und damit und auch ansonsten dazu beigetragen, einen weiteren bedeutenden Meilenstein für die Zukunft des Unternehmens auf dem Weg zu einem integrierten Systemanbieter zu setzen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
ZUSTIMMUNG
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG bestehen keine Bedenken. Die Prüfung des Geschäftsjahrs 2007 ist ersichtlich fachgerecht und ohne Beanstandungen erfolgt.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu ihrer Verwendung
ABLEHNUNG
Begründung: Auch wenn der Vorschlag zum Erwerb eigener Aktien den gesetzlichen Regelungen entspricht, ist er aus Sicht der SdK für die nächsten 15 Monate entbehrlich, da gemäß dem Bericht des Vorstands der Abbau der hohen Finanzschulden allererste Priorität hat. Mittel für etwaige Akquisitionen sollten aus dem genehmigten Kapital gewonnen werden.
TOP 7
Satzungsänderung zum genehmigten Kapital
ZUSTIMMUNG
Begründung: Die Wiederauffüllung des genehmigten Kapitals nach der Teilnutzung für die Akquisition von Siemens VDO ist sachgerecht und gibt dem Unternehmen den finanziellen Spielraum für ggf. weitere Akquisitionen. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit gezeigt, dass es verantwortungsvoll mit diesen Ermächtigungen umgegangen ist.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung und Teilaufhebung der Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen vom 5. Mai 2006
und über die Teilaufhebung von bedingtem Kapital
ZUSTIMMUNG
Begründung: Hier gilt sinngemäß das gleiche wie zu TOP 8.
TOP 9
Beschlussfassung über eine Ermächtigung II zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie
die Schaffung eines bedingten Kapitals II
ZUSTIMMUNG
Begründung: Aufgrund der für das Unternehmen negativen Gerichtsentscheidungen über die Bestimmtheit von Wandlungs- bzw. Optionspreisen – gegen die der Bundesgerichtshof angerufen worden ist – ist es sachgerecht, aus Gründen rechtlicher Vorsicht vorsorglich eine Ermächtigung II und ein bedingtes Kapital II zu beschließen, die den Urteilen Rechnung tragen. Bis zur Entscheidung des BGH soll lediglich hiervon Gebrauch gemacht werden.
TOP 10
Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten im Rahmen des Aktienoptionsplans
2008, Schaffung bedingten Kapitals und Satzungsänderung
ABLEHNUNG
Begründung: Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass Aktienoptionspläne unkalkulierbare Ergebnisse bringen. Auch wenn die Kriterien des Aktienoptionsplans der Continental AG den Eindruck vermitteln, dass sie den Erfahrungen der Vergangenheit Rechnung zu tragen versuchen, bleibt unseres Erachtens weiterhin ein erhebliches Risiko über die Auswirkungen des Plans. Da der Plan daher aus Sicht der SdK grundsätzlich abzulehnen ist, muss folglich auch die Ermächtigung zur Ausgabe von entsprechenden Bezugsrechten abgelehnt werden.
Das Unternehmen sollte stattdessen einen Aktienplan entwickeln, in den die Gewährung von Aktien als Teil der Zielvergütung eingearbeitet ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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